Zuzahlung Medikamente

Hallo, ich habe folgende Frage:

meine Frau muss aller zwei Wochen zur Infusion in eine Arztpraxis.
Nach dem ersten Monat kam eine Rechnung für die verabreichten
Medikamente aus der Apotheke. 52 €. O.K.
Die gleichen verabreichten Infusionen im Krankenhaus dagegen waren
bis jetzt nicht zuzahlungspflichtig.

Wie ist das nun generell mit Zuzahlungen?

Sie ist erst einmal völlig aus dem Arbeitsleben raus, wohl bis 7/07.
Wenn sie monatlich 52€ zuzahlen muss, ist das schon Belastung bei dem
geringen Krankengeld in Höhe von 13 € pro Tag.

Ich will nicht jammern, wir wollen es nur wissen.

Die Zuzahlung hängt wohl vom Familieneinkommen ab…

Für alle helfenden und erklärenden Antworten bedanke ich mich

Bernd

Hallo,
im Krankenhaus ist diese Behandlung Bestandteil des Pflegesatzes,
wird also nicht extra berechnet, deshalb auch keine Zuzahlung.
Bei ambulanter Behandlung sieht das etwas anders aus. Handelt es sich
um den gesetzlichen Eigenanteil würde ich empfehlen mit der Kasse
Kontakt aufzunehmen wegen der Härtefallregelung ggf. auch als chronisch
Erkrankte.
Gruss
Czauderna

Hallo Radlader,

möglicherweise handelt es sich bei Deiner Frau um eine ambulante Behandlung nach Hörsturz, die eine tägliche Infusion erfordert. Deine Frau muss bei einer ambulanten Behandlung die Medikamente zuzahlen: Infusionslösungen, Cortison in mehrfacher Stärke und Dosierung, Trental/Pentoxifyllin der Stärke 100 und 300 und was weis ich noch alles. Im KH kostet das nix, „nur“ 10 € pro Tag, beim Arzt draußen die Rezeptgebühr. Muss man abwägen, was ist besser…
Gute Besserung
wünscht synapse