Zuzahlung nach Operation?

Hallo!
Person A hat sich im August 2009 einer Mandelentfernung im Krankenhaus unterzogen mit anschließender stationärer Behandlung (insgesamt 5 Tage im Krankenhaus). Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihm jetzt im Februar 2010 nun eine Rechnung mit der Anforderung einer Zuzahlung gesendet. Im Schreiben steht die Textpassage: " Leider hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sich Versicherte an diesen Kosten beteiligen müssen". Die Kosten die der Versicherte tragen soll sind in zweistelliger Höhe. In dem Schreiben wurden ausserdem die Gesamtkosten der Behandlung (vierstellige Höhe) angegeben.
Seit wann ist das denn so und kann Person A dagegen etwas machen??
Danke für die Hilfe im voraus :smile:

Hallo,
ja, der Gesetzgeber schreibt einen Eigenanteil von 10,00 € je Behandlungstag im Krankenhaus vor.
Gruß
Czauderna

Hallo,
ja, der Gesetzgeber schreibt einen Eigenanteil von 10,00 € je
Behandlungstag im Krankenhaus vor.
Gruß
Czauderna

Falls Sie die 10,00 Euro meinen die pro Behandlungstag fällig werden: Die wurden von Person A bereits am Entlassungstag im Krankenhaus bezahlt. Und zwar an das behandelnde Krankenhaus, das hat das nämlich auch in Rechnung geschickt. Aber doch nicht die Krankenkasse, oder?

Hallo,

Falls Sie die 10,00 Euro meinen die pro Behandlungstag fällig
werden: Die wurden von Person A bereits am Entlassungstag im
Krankenhaus bezahlt. Und zwar an das behandelnde Krankenhaus,
das hat das nämlich auch in Rechnung geschickt. Aber doch
nicht die Krankenkasse, oder?

Dann hat das Krankenhaus eventuell die KK nicht informiert. Ich kenne das so, dass die KK diesen Betrag in Rechnung stellt.

Cheers, Felix

Hallo,
ja, das denke ich auch - das Krankenhaus hat die Kasse nicht von der Zahlung unterrichtet und die Kasse fordert nocheinmal an. Alles andere wäre höchst verwunderlich denn einen anderen Anteil an den Behandlungskosten gibt es (noch) nicht.
Gruß
Czauderna

Alles andere wäre höchst verwunderlich denn einen anderen
Anteil an den Behandlungskosten gibt es (noch) nicht.

Nicht ganz :smile: :

Mandel- OP ist nach meiner Kenntnis zumindest bei bestimmten Krankheitsbildern standardmäßig eine ambulante OP. Wenn jemand auf eigenen Wunsch 5 Tage im Krankenhaus bleiben möchte (was nach einer Mandel- OP recht lange ist), dann muß derjenige zumindest einen Teil der Extra- Kosten selber zahlen. Bei medizinischer Indikation ist das etwas anderes.

Die Problematik kenne ich deshalb, weil sich in der Familie vor 2 jahren jemand dieser OP unterzogen hat, und dieser jenige danach noch mindestens 1 Nacht im Krankenhaus verbringen wollte (falls Komplikationen wie z.B. Nachblutungen auftreten). Das Krankenhaus hatte darauf hingewiesen, daß die GKV diese Kosten evtl. nicht übernimmt. Letztendlich hat die GKV aber bezahlt.

Gruß
Czauderna

Erdbeerzunge
(die zwar keine Versicherungen vertickert, aber eine gewisse Lebenserfahrung auf diesem Gebiet hat)

Hallo,
auch das stimmt, aber da wäre ich nun über den Fragesteller etwas sauer, denn da hätte es vorher entsprechenden Schriftwechsel und auch einen Hinweis seitens der Kasse gegeben und er muesste sich nun nicht über eine Rechnung wundern…

Wenn eine einfache Frage gestellt wird gibt es auch eine einfache Antwort - ich kann nicht immer den 1001. Fall mit erwähnen, dass verunsichert den Fragesteller und den Mitleser - genau so halte ich es auch mit dem zitieren von Gesetzestexten und Urteilen.

Gruß

Czauderna

War das eine Rachen- oder eine Gaumenmandel-OP?
Hier gibt es einen Unterschied.

Rachenmandeln kann ambulant gemacht werden
Gaumenmandeln kann u.U. auch 1 Woche Klinik bedeuten.

Grüße
Bröselchen