Hallo!
Ich muss Sie enttäuschen, eine Reparatur gehört nicht zu den kostenfreien Grundversorgungen.
Sollte es sich jedoch um eine Totalprothese handeln und betrifft die Reparatur nur den Kunststoffbereicht, so wird es nicht sehr teuer. (Da ich in Elternzeit bin, kann ich die Kosten gerade nicht ausrechnen, aber es sind in jedem Fall unter 100,-- € an Zuzahlung, wenn wirklich nur die Reparatur stattfindet.)
Immer, wenn Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) betroffen ist, fällt eine Zuzahlung an. Hat Ihre Mutter jedoch so wenig Gelt zu Verfügung, so kann Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen (sog. Härtefallregelung). Zahlt sie denn bei Medikamenten zu oder ist sie hier befreit? Falls hier schon eine Befreiung vorliegt, so ist es wahrscheinlich, dass sie auch zur Prothese nichts zuzahlen muss.
Die Zahnarztpraxis soll dann in das Bemerkungsfeld den Vermerk „Bitte auf Härtefall prüfen!“ schreiben und vor der Abrechnung den Plan zur Genehmigung an die Krankenkasse schicken. (Reparaturen müssen in der Regel nämlich nicht beantragt werden, wenn sie niedrigpreisig sind.)
Ich hoffe, ich konnte helfen. Sonst melden Sie sich gerne wieder bei mir.
Viele Grüße
Sally