Zuzahlung nötig bei Gebißreparatur?

Liebe/-r Experte/-in,

meiner Mutter (86) ist gestern im Seniorenzentrum das Gebiß vom Oberkiefer , das seit ca. 20 Jahren drin war, herausgefallen und zerbrochen.

Nun hat sie Angst, daß sie viel Geld zuzahlen muß, wenn sie zum Zahnarzt geht und alles wieder richten läßt. Leider hat sie nicht viel Geld zur Verfügung und auch uns Kindern würde es schwer fallen, hohe Zahnersatzkosten zu tragen.

Gehört so eine Reparatur/Behandlung nicht zur Grundversorgung und wird von der Kasse übernommen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Expertenmeinung

Walter Rennefeld

Hallo Walter,

du solltest bei der Krankenkasse deiner Mutter dich danach erkundigen, ob sie unter die Härtefallregelung fällt. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zahlt die Krankenkasse Regelversorgungen (die meisten Reparaturen fallen unter die sogenannte Regelleistung) zu 100%. Falls dem nicht so ist, ist der Eigenanteil bei einer normalen Bruchreparatur einer Prothese (falls es sich nur um den Kunststoffbereich handelt) sicherlich nicht höher als 40 - 45 Euro. Ohne Prothese fehlt ein Stück Lebensqualität und wenn die Nahrung nicht richtig gekaut werden kann, kann das gesundheitlich Folgen haben. Nimm ie Prothese mit zu einem Zahnarzt mit eigenem Labor. Wahrscheinlich muss deine Mutter noch nicht mal in die Praxis. Falls es sich nur um einen Kunststoffbruch handelt, wird die Prothese in einigen Stunden wieder repariert sein und die Kosten bewegen sich sicherlich in einem geringen Rahmen. Gruß Ina

Von der Krankenkasse gibt’s nen festzuschuss, der Rest ist eigenanteil des Patienten! Den Rest erklärt ihr Zahnarzt ihnen, alles ganz einfach!
Gruß Dr. Bittner

Hallo Herr Rennefeld,

falls Ihre Mutter eine Rente unter 1150 € brutto (variiert innerhalb Deutschland)bekommt, können Sie einen sogenannten Härtefall beantragen, dann muss Ihre Mutter für die anfallende Reparatur keine Kosten tragen. Eine genaue Einkommensgrenze und die Vorgehensweise erfahren Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Mutter.
Falls die Rente höher ausfällt, so kostet eine einfache Bruchreparatur nach der Gebührenposition 100b (mit Abdruck)rund 80 Euro Eigenanteil, da die gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Wenn Sie auch dies nicht aufbringen können, so ist der behandelnde Zahnarzt eventuell auch mit einer Ratenzahlung einverstanden.
Hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Falls Sie weitere Auskünfte brauchen schreiben Sie mich gerne noch einmal an.
Viele Grüße
Sabine Bruder

Hi,
wenn ihre Mutter keine Zähne mehr hat und die zerbrochene Prothese eine Totalprothese ist, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. man kann die Prothese Reparieren, die Kosten würden teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und einen Teil muss ihre Mutter bezahlen. Eigenanteilskosten für eine Bruchreparatur einer Totalen Prothese liegen etwa bei 50,- bis 80,-€,
    je nach dem wie der Bruch verläuft und ob man die Reparatur mit oder ohne Abdruck machen kann.

  2. Wenn die Prothese sich nicht mehr reparieren lässt, dann wird eine neue Totalprothese ca. 250,- bis 300,-€ an Eigenanteil kosten.

Viele Grüße
Anna

hallo, i.d.r. zahlt das die kasse. nach 20 j sollte die kasse sogar eine komplette neuanfertigung übernehmen. mfg

Hallo!

Ich muss Sie enttäuschen, eine Reparatur gehört nicht zu den kostenfreien Grundversorgungen.
Sollte es sich jedoch um eine Totalprothese handeln und betrifft die Reparatur nur den Kunststoffbereicht, so wird es nicht sehr teuer. (Da ich in Elternzeit bin, kann ich die Kosten gerade nicht ausrechnen, aber es sind in jedem Fall unter 100,-- € an Zuzahlung, wenn wirklich nur die Reparatur stattfindet.)
Immer, wenn Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) betroffen ist, fällt eine Zuzahlung an. Hat Ihre Mutter jedoch so wenig Gelt zu Verfügung, so kann Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen (sog. Härtefallregelung). Zahlt sie denn bei Medikamenten zu oder ist sie hier befreit? Falls hier schon eine Befreiung vorliegt, so ist es wahrscheinlich, dass sie auch zur Prothese nichts zuzahlen muss.
Die Zahnarztpraxis soll dann in das Bemerkungsfeld den Vermerk „Bitte auf Härtefall prüfen!“ schreiben und vor der Abrechnung den Plan zur Genehmigung an die Krankenkasse schicken. (Reparaturen müssen in der Regel nämlich nicht beantragt werden, wenn sie niedrigpreisig sind.)

Ich hoffe, ich konnte helfen. Sonst melden Sie sich gerne wieder bei mir.
Viele Grüße
Sally

Hallo Herr Rennefeldich sitze zwar in München, aber soviel anders als in Hamburg dürfte das auch nicht sein. Ich habe mich zur Sicherheit noch einmal bie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung informiert und folgende Antwort erhalten: Eine Bruchreparatur ist Bestandteil der Kassenzahnärztlichen Versorgung und wird bezuschusst, ein Eigenanteil in Höhe von ca. 50.00€ ist zu erwarten.
Ich hoffe, diese Auskunft reicht Ihnen.
Viele Grüße
Eckart Heidenreich

Sehr geehrte Frau Rennefeld,
die Kosten für eine Reparatur oder Neuanfertigung der Oberkiefer-Prothese werden anteilig von der Krankenversicherung übernommen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Grewe.

Sehr geehrter Herr Rennefeld,

so weit mir bekannt ist, übernimmt ein Teil der Reparatur die Krankenkasse. Um sicher zu gehen, sollten Sie diese einmal anrufen. Ich denke aber, daß die Reparatur bei einem glatten Bruch keine 50,00 € kosten wird.

Mit freundl. Gruß
Jan Salomon

Hallo Herr Rennefeld,

Klar wird eine Reparatur oder wenn nötig eine Neuanfertigung von der Kasse bezahlt. Ich hoffe nur dass Ihre Mutter die Prothese täglich zur Reinung und Pflege herausgenommen hat. Ihr Satz dazu ist etwas verwirrend.

Bitte noch ein Hinweis: nach 20 Jahren Tragezeit der Prothese, ist es wahrscheinlich ziemlich notwendig etwas Neues anzufertigen. Eine neue Prothese hält dann auch wieder perfekt im Mund. Es ist jedoch, wie auch mehrfach veröffentlicht, dass Ältere Menschen eine Neuanfertigung nicht mehr akzeptieren. Bitte sprechen Sie dies vorher mit der alten Dame ab.

Beste Grüße
Peter Rieß