Zuzahlung ohne vorherige Inkenntnisssetzung

Liebe User,

ich habe eine Frage bzgl. der zu leistenden Zuzahlungen für bestimmte Füllungen beim Zahnarzt.

Gibt es eine Rechtsprechung o.ä., welche besagt, dass in einem solchen Fall, wenn der Zahnarzt erst bei der Nachuntersuchung den Patienten darüber informiert, dass er eigentlich zu einer Zuzahlung verpflichtet ist und demnächst eine entsprechende Rechnung erhalten wird, diese nicht erfüllt werden muss?!

Ich wäre gern im Vorfeld darüber unterrichtet worden und bin von einer Übernahme durch die Krankenkasse ausgegangen, da auch keinen Gedanken über die Art der Füllung gemacht… !!!

Besten Dank vorab für eine kleine Hilfestellung & gesunde Zähne für alle… :wink:

Also…

ich kann Dir deine Frage nicht direkt beantworten.

Aber meine Zahnärztin handhabt das so, dass man einen Zettel unterschreiben muss, dass man vorher über die Zuzahlungspflicht aufgeklärt wurde. Und da ist dann auch genau aufgeschlüsselt, welchen Teil die Krankenkasse und welchen der Patient trägt.

Ich wäre gern im Vorfeld darüber unterrichtet worden und bin
von einer Übernahme durch die Krankenkasse ausgegangen, da
auch keinen Gedanken über die Art der Füllung gemacht… !!!

Besten Dank vorab für eine kleine Hilfestellung & gesunde
Zähne für alle… :wink:

Servus Max,

ganz einfach: ohne vorherige Aufklärung ist keine Einwilligung möglich. Ohne Einwilligung ist kein Behandlungsvertrag zustande gekommen. Kein Vertrag - keine Kohle - Basta! Beweislast beim Zahnarzt.

Alles weitere im Brett für Rechtsfragen.

Kai