Hallo liebe Experten,
der Lebensgefährte einer alten Dame (Sie 88/Er 85 Jahre) musste jetzt ins Pflegeheim.
Aufgrund dessen, dass er selbstständig war, liegt seine Rente gerade bei ca. 500 Euro. (Die Krankenversicherung etc. hat die Lebensgefährtin in den letzten Jahren bezahlt.) Das heißt, dass das Sozialamt den Differenzbetrag zwischen Pflegestufe II und Endkosten zahlen müsste.
Jetzt meint das Sozialamt, dass die Lebensgefährtin für die Deckung der Kosten mit hinzugezogen werden soll, da sie ja ein eheähnliches Verhältnis geführt hätten.
Kann das alles stimmen?
Und wieso wurde die Krankenversicherung denn nicht direkt von der Rente abgezogen?
Danke für Eure Antworten und viele Grüße
Kathleen
Hallo,
Jetzt meint das Sozialamt, dass die Lebensgefährtin für die
Deckung der Kosten mit hinzugezogen werden soll, da sie ja ein
eheähnliches Verhältnis geführt hätten.
Kann das alles stimmen?
Ja, das ist (leider) so. Die Lebensgefährtin könnte sich natürlich jetzt offziell von ihm trennen. Aber ich weiß nicht, was dann passiert, wenn sie ihn doch weiterhin im Heim besucht. Ich weiß nicht, ob das Sozialamt das nachprüft. So einen Fall hatte ich noch nicht.
Und wieso wurde die Krankenversicherung denn nicht direkt von
der Rente abgezogen?
Da kann ich jetzt nur raten: wahrscheinlich war er wegen fehlender Vorversicherungszeiten (Selbständige sind ja manchmal nicht versichert gewesen) nicht über die Rente versichert. Erst als die Versicherungspflicht für alle eingeführt wurde, hat er sich vermutlich freiwillig versichert.
Gruß
Nelly