Zuzahlung trotz Regulierung durch Vers.?

Hallo und Guten Tag,

ich bin vor einigen Monaten umgezogen und bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass auf dem Parkett Flecken durch Feuchtigkeit durch Blumenkübel entstanden sind.

Meine Versicherung hat einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt. Dieser hat bei der Schadensfeststellung auch die Abnutzung berücksichtigt und einen geringeren Betrag als den im Angebot des Handwerkers aufgeführten Betrag errechnet.

Zwischenzeitlich hat die Versicherung den Schaden beglichen und ich den Selbstbehalt von 200 EUR an den Vermieter überwiesen.

Nun fordert die Hausverwaltung einen Differenzbetrag von 55 EUR, der sich aus dem tatsächlichen Rechnungsbetrag und den Zahlungen der Versicherung und meinem Selbstbehalt ergibt.

Ich halte das für nicht korrekt und würde mich auf entsprechende Hinweise und/oder Urteile freuen.

Herzlichen Dank und einen schönen Tag.

MfG

Bernd

ich bin vor einigen Monaten umgezogen und bei der
Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass auf dem Parkett
Flecken durch Feuchtigkeit durch Blumenkübel entstanden sind.

Meine Versicherung hat einen Gutachter mit der
Schadensfeststellung beauftragt. Dieser hat bei der
Schadensfeststellung auch die Abnutzung berücksichtigt und
einen geringeren Betrag als den im Angebot des Handwerkers
aufgeführten Betrag errechnet.

Zwischenzeitlich hat die Versicherung den Schaden beglichen
und ich den Selbstbehalt von 200 EUR an den Vermieter
überwiesen.

Nun fordert die Hausverwaltung einen Differenzbetrag von 55
EUR, der sich aus dem tatsächlichen Rechnungsbetrag und den
Zahlungen der Versicherung und meinem Selbstbehalt ergibt.

Ich halte das für nicht korrekt und würde mich auf
entsprechende Hinweise und/oder Urteile freuen.

ich glaub nicht das du die 55 € zahlen musst aber so genau weis ich es jetzt auch nicht weil du hast ja schon den brtag überwiesen der die vorgeschreiben ist anbesten du gehst zu deinem anwald und lässt es nochmal alles durch rechnen dann weisst du was du zu zahlen hast und was nicht

Hallo und Guten Tag,
Hallo Bernd Szolkowy,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen,ist kein Gebiet
von mir.Tut mir leid.Viele Grüße,hanjo1704

ich bin vor einigen Monaten umgezogen und bei der
Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass auf dem Parkett
Flecken durch Feuchtigkeit durch Blumenkübel entstanden sind.

Meine Versicherung hat einen Gutachter mit der
Schadensfeststellung beauftragt. Dieser hat bei der
Schadensfeststellung auch die Abnutzung berücksichtigt und
einen geringeren Betrag als den im Angebot des Handwerkers
aufgeführten Betrag errechnet.

Zwischenzeitlich hat die Versicherung den Schaden beglichen
und ich den Selbstbehalt von 200 EUR an den Vermieter
überwiesen.

Nun fordert die Hausverwaltung einen Differenzbetrag von 55
EUR, der sich aus dem tatsächlichen Rechnungsbetrag und den
Zahlungen der Versicherung und meinem Selbstbehalt ergibt.

Ich halte das für nicht korrekt und würde mich auf
entsprechende Hinweise und/oder Urteile freuen.

Herzlichen Dank und einen schönen Tag.

MfG

Bernd

Hallo,
tut mir leid, es muss sich um eine Verwechslung handeln. Zu dem Thema kann ich leider nicht weiter helfen. Sorry.

Gruß
Jo.

hallo,

die vers. muss nämlich nur den zeitwert bezahlen, also wenn das parkett z.B neu 100 eur kostet, beträgt bei angenommener nutzung von 10 jahren die abnutzung jedes jahr 10 % (100 % durch 10 jahre).d. h., wenn der schaden nach 2 jahren passiert ist, beträgt der zeitwert 100 eur minus 20 % = 80 eur.

da aber der parkettboden nicht gänzlich erneuert worden ist sondern reine reparaturarbeiten an der beschädigten stelle vorgenommen worden sind, kann man auch die ansicht vertreten, dass diese arbeiten keiner abnutzung unterliegen, der zeitwert also gleich dem neuwert ist und die versicherung daher den schaden voll übernehmen muss…

Hallo Geo,

vielen Dank für die Antwort. Ich hätte etwas konkreter werden müssen. Obwohl nur einige Stellen beschädigt waren und die Hausverwaltung der Ansicht war (nach Rücksprache mit dem Handwerker), dass das Abschleifen nicht ausreichend ist, mußte der gesamte Raum neu ausgelegt werden.

Wie Du schon sagtest, wurde auch der Zeitwert berücksichtigt. Dennoch bleibt eine kleine Differenz zwischen Versicherungsleistung und Rechnungsbetrag.

Ich bin aber der Ansicht, dass dieser Anteil zu Lasten des Vermieters gehen sollte. Es geht mir hier eher um das Prinzip als um die Kosten.

Einen Anwalt damit zu beauftragen halte ich in Relation für nicht angebracht.

Gruß

Bernd

hallo bernd,
wenn du etwas kaputt machst, musst du / bzw. deine haftpflichtversicherung nur den zeitwert zahlen. darüber hinaus hat der vermieter keinen anderen anspruch. die geringe differenz sollte dieser daher übernehmen.
wer hat den den auftrag an den handwerker überhaupt erteilt? ich hätte dem vermieter gesagt, x betrag kriegst du von der versicherung, rest musst du selbst zahlen, weil vers. nur zeitwert bezahlt. wenn auftrag von hausverwaltung erteilt wurde, hast du eh nix damit zu tun weil nicht vertragspartner. ich würde den vermieter anrufen und mit dem das regeln, er muss ja eigentlich damit zufrieden sein, dass er komplett neuen boden fast voll ersetzt bekommt, so vernünftig muss der ja sein…
hast also recht mit dem prinzip…
gruß

BIN KEIN EXPERTE!

Gruss, RogerJolly