Hallo und Guten Tag,
ich bin vor einigen Monaten umgezogen und bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass auf dem Parkett Flecken durch Feuchtigkeit durch Blumenkübel entstanden sind.
Meine Versicherung hat einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt. Dieser hat bei der Schadensfeststellung auch die Abnutzung berücksichtigt und einen geringeren Betrag als den im Angebot des Handwerkers aufgeführten Betrag errechnet.
Zwischenzeitlich hat die Versicherung den Schaden beglichen und ich den Selbstbehalt von 200 EUR an den Vermieter überwiesen.
Nun fordert die Hausverwaltung einen Differenzbetrag von 55 EUR, der sich aus dem tatsächlichen Rechnungsbetrag und den Zahlungen der Versicherung und meinem Selbstbehalt ergibt.
Ich halte das für nicht korrekt und würde mich auf entsprechende Hinweise und/oder Urteile freuen.
Herzlichen Dank und einen schönen Tag.
MfG
Bernd