Zuzahlung z.Firmenwagen v.Arbeitnehmer

Hallo an Alle,

Folgende Frage:

Arbeitnehmer versteuert nach Fahrtenbuch, d.h. endgültige Abrechnung des Kfz erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres. Monatlich wurden dem Arbeitnehmer pauschal 500,- als geldwerter Vorteil berechnet.
Zusätzlich wurden ihm, ebenfalls monatlich 200,- als Eigenbetrag vom Netto einbehalten, weil der Arbeitnehmer ein höherwertigeres Leasingfahrzeug haben wollte als ihm zustand.
Heißt das jetzt, dass man in der Endabrechnung den tatsächlichen geldwerten Vorteil nun errechnet und dann die insgesamt 8.400,- (700,- x12) gegenrechnet? Das würde bedeuten, dass bei einem tatsächlichen Vorteil von 3.500,- der Arbeitnehmer in der Endabrechnung 4.900,- zurück erhält?

Danke für die Hilfe

Hallo,

Arbeitnehmer versteuert nach Fahrtenbuch, d.h. endgültige
Abrechnung des Kfz erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres.
Monatlich wurden dem Arbeitnehmer pauschal 500,- als
geldwerter Vorteil berechnet.
Zusätzlich wurden ihm, ebenfalls monatlich 200,- als
Eigenbetrag vom Netto einbehalten, weil der Arbeitnehmer ein
höherwertigeres Leasingfahrzeug haben wollte als ihm zustand.
Heißt das jetzt, dass man in der Endabrechnung den
tatsächlichen geldwerten Vorteil nun errechnet und dann die
insgesamt 8.400,- (700,- x12) gegenrechnet? Das würde
bedeuten, dass bei einem tatsächlichen Vorteil von 3.500,- der
Arbeitnehmer in der Endabrechnung 4.900,- zurück erhält?

Nein, die 200 € für die höhere Ausstattung des Fahrzeuges werden nicht verrechnet, dafür sitzt der AN auch bequemer im Auto.

Der AN möge darauf achten, dass die Korrektur in dem Monat vorgenommen wird, in dem die Km angefallen sind. Korrektur der Lohnabrechnungen für Jan., Febr, … bis Dez., wegen der Progressionsfalle.

Mit Gruß

hweng