Zuzahlung Zahnarzt und AlgII

Hi,
ich bin 22 Jahre und wohne bei meinen Eltern und mein Bruder und wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Wir bekommen ca. 358€ (102€ Mutter, 102€ Vater,61€ Bruder und 93€ Ich).

Im Januar bin ich dann zum Zahnarzt um meinen vorderen abgebrochenen Zahn im Oberkiefer behandeln zu lassen.

Erst wurde eine Wurzelbehandlung gemacht und dann hat mir der Zahnarzt gesagt dass eine Stiftkrone angebracht wäre. Dann fragte der ZA mich was ich haben will nur Regelversorgung oder höherwertigen Zahnersatz. Ich sagte Regelversorgung da ich ja ALG II Empfänger bin.

Dann hat mir der ZA ein HuK ausgestellt am 20.02.2013.
Daraufhin habe ich denn meine KK angerufen und gefragt was ich zum HuK mit hinzufügen soll da ich ja ALG II empfänger bin. Die KK hat mir denn noch ein Schreiben zugeschickt wo sämtliche Einkünfte eintragen musste und sollte alles (HuK, AlG II bescheid und Schreiben von der KK)zur KK schicken. Gesagt getan. Nach einiger Zeit habe ich dann den HuK zurück bekommen und da stand nichts drauf dass ich noch was zuzahlen sollte. Habe zur sicherheit nochmal KK angerufen und da wurde mir gesagt dass alle Kosten übernommen werden. Dann zum ZA und HuK abgegeben und die Schwester beim ZA nochmal gefragt ob ich noch was bezahlen muss. Antwort: Nein, ist als Härtefall genehmigt. Dann Termin für den 31.05.2013 bekommen zur Weiterbehandlung.
Am 31.05. hin zum ZA und nach einer Weile auf den ZA-Stuhl hat er mir nochmal alles erklärt und sagte mir das ich am 07.06.13 noch ca. 100€ zuzahlen muss. Als ich denn zuhause war habe ich denn nochmal die KK angerufen und nachgefragt und sie sagte mir das ich doch den HuK Teil 2 unterschrieben habe und das alleine zahlen muss den Anteil da es keine Kassenleistung ist. Die Dame von der KK hat sich dann auch noch entschuldigt für die falschen oder unkorrekten Auskünfte der anderen KK mitarbeiter.

Habe dann beim JC angerufen um ein Darlehen zubekommen. Da wurde mir gresagt das ich ein Antrag stellen könnte aber der mindestens 4 wochen bearbeitungszeit bräuchte und auch müsste genau geprüft werden ob anspruch auf Darlehen besteht.

Da mir dass zu lange gedauert hätte und habe jetzt ca. 86€ bezahlt.

Gebt mir doch mal Tipps oder Anregungen was ich falsch oder besser gesagt was ich nächsts mal beachten muss.

Hallo,
Das ist eine sehr spezielle Abrechnungsfrage. Diese kann am besten die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder die Zahnärztekammer Ihres Gebietes beantworten.
Herzliche Grüße

Hallo,
das Thema ist nicht einfach, weil die Krankenkasse zu den Zusatzleistungen meist nicht viel sagen kann, der Zahnarzt aber mit der Zuschussfestsetzung der Krankenkasse auch nichts zu tun hat.

Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, mit allen gesammelten Unterlagen zum Zahnarzt zu gehen und mit einer MitarbeiterIn alles zu besprechen und dann erst den Termin zu vereinbaren, so hat man auch genug Zeit dafür. Gleiches gilt auch für die Krankenkasse, meist ist es sinnvoll, persönlich vorbeizugehen, um die Papiere gemeinsam durchzuschauen.

Viele Grüße
Jochen May

Hallo,
im Grunde haben Sie alles Richtig gemacht, ausser halt, das der Teil II des HuK unterschrieben wurde.
Schade, dass Sie vom Kollegen so dürftig beraten wurdenht hmals speziell auf zusätzlich anfallenden Kosten hingewiesen wurden. Aber wenn Sie den Teil II unterschreiben, stehen ja hier die vorraussichtlichen Kosten drauf. Entscheidend für die Pflicht zur Bezahlung ist immer die Unterschrift (also einfach genau lesen, was Sie unterschreiben).Obwohl Sie mehrmals die Auskunft zur Zusahlungsbefreieung erhielten.
Es ist leider sehr selten, dass Zähnärzte wirklich komplett ohne Zusatzleistungen arbeiten können, ist auch in unserer Praxis so, in der Regel zahlt der Zahnarzt ohne sog. individuellen Leistungen drauf.

Also Vorsicht mit einer Unterschrift, bei Regelleistungen ist diese nach Härtefall-Genehmigung nicht notwendig.

Hallo David,
die Frontzahnkrone wurde wahrscheinlich Vollverblendet.d.h die Gaumenseite ist auch weiss. Bei HF Regelung ist nur die sichtbare Seite weiss und an der Gaumenseite sieht man einfach die Edelstahllegierung - ist eben ein ästhetisches Argument - dein Zahnarzt hat korrekt gehandelt und es ist wirklich schöner wenn du herzhaft lachen möchtest ( sorry wg d.86 €).
Beim nächsten mal sagst du einfach: ich bekomme 100% jedoch nur auf die REGELVERSORGUNG der Krankenkasse.
Und wenn du ein Formula ZUSÄTZLICH zu dem rosa Heil und Kostenplan untereschrieben sollst sage einfach das du die Härtefallregelung beanspruchen musst.Jedoch so jung wie du bist - diese Keramikkrone ist schöner und hält so ca 15 + x Jahre rechne dir einfach die 86€ auf diese Jahre aus.
viele grüßr heidi

Hier ist nun alles schief gelaufen was nur schief laufen kann. Keine genauen Angaben den ZA und auch keine genauen Angaben der Krankenkasse. Anscheinend hat man Ihnen eine Krone mit Mehrkosten verkauft sprich mit Eigenanteil. Also keine Regelversorgung(hier zahlt die KK komplett) sondern eine gleichartige Versorgung (hochwertigeres Metall oder Mehrverblendung). Ganz ehrlich würde ich dies bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung vortragen Weil das A und O von ZA und auch von dem Personal ist eine richtige Aufklärung und dies ist nicht passiert.
Wenn das nächste Mal ZE geplant wird, generell einen Kostenvoranschlag MIT Eigenanteil. Wenn Ihnen das zu teuer ist, nach Alternativen fragen. Generell nach der Regelversorgung bei der die KK alles bezahlt!!! Gehen Sie mit dem HuK persönlich zur Krankenkasse und lassen sie sich vor Ihren Augen den HuK genehmigen mit 100% Zuschuss. Verlangen Sie schriftlich das keine Zuzahlungen für Sie anfallen.
ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen