Hallo.
Nehmen wir folgenden Fall an:
Wenn jemand Zahnersatz benötigt, sich dies aber nicht leisten kann, weil er HartzIV- Empfänger ist; kann derjenige die Kostenerstattung dann bei der ARGE beantragen?
senseo72
Einfache Kassenausstattung, keine Extras wie Keramik oder Gold. Also z.B. Metallkrone sollte ggf. schon ohne Zuzahlung drin sein. Hängt aber auch vom Bonusheft ab.
Ansonsten kann der ALGII-Bezieher bei med. notwendigen Maßnahmen, die seine Mittel übersteigen, einmalige Beihilfe für besondere Notlagen beantragen. Also ja.
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Hallo!
Er sollte aber zunächst die Härtefallregelung bei seiner Krankenkasse beantragen.
Gruß, Franz
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DANKE!
Danke für die Tips.
Ihr habt mir echt weitergeholfen.
Gruß
senseo72