ich hoffe mir kann hier jemand helfen, dennbis dato habe ich im WEB nichts dazu gefunden.
Angenommen ich habe einen Firmenwagen mit Privatnutzung. Dieser ist bis zu einer gewissen Grenze über die Leasing des Arbeitgebers finanziert und nach 1% versteuert (59.500 Euro Brutto LP)
Weiterhin muss ich nun aber bei dem neuen Wagen für zusätzliche Extras einen einmaligen Betrag in Höhe von ca 2500,00 Euro netto zuzahlen, und zwar direkt an das Leasingunternehmen. Meine Frage: Ist es rechtens, dass man auf den Betrag auch noch die MwSt an den Leasinggeber zu entrichten habe? Die Firma und die Leasing rechnen doch sicherlich auf Nettobasis ab, da beide vorsteuerabzugsfähig sind? Gibt es eine bessere Methode, zB. ich zahle an die Firma den Zusatzbetrag aber dafür netto?
Die zweite Frage ist: Mindert die Zuzahlung nun den Geldwerten Vorteil, den ich pro Monat versteuern muss bis zu dem Gesamtbetrag der Zuzahlung. (zB. 5 Monate lang die 595 Euro auf der Lohnabrechnung bis die 2500 netto, bzw. 3000 brutto aufgebraucht sind?
Es gab ja eine Entscheidung gegen den Finanzhof, dass diese einmalige Zuzahlung nur noch den geldwerten Vorteil mindert, aber nicht mehr als Werbungskosten zu sehen sind, in einem anderen Urteil steht genau das gegenteilige.
Wie ist es nun richtig, und was muss ich mit meinem AG verhandeln?
Ich hoffe ich finde hier Profis, die hier helfen können??
alle Firmen, außer Kleinunternehmer, sind zur Bruttorechnung verpflichtet, daher wird die Firma auch den Betrag brutto haben wollen.
Ja, die Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil in der genannten Art. Der Bundesfinanzhof hat mehrere Urteile zu der Sache gefällt. Wenn der Anschaffungspreis des Kfz mitgezahlt wird, darf der Betrag in der Steuer bei den Werbungskosten angesetzt werden, wenn allerdings laufende Kosten wie Benzin vom Mitarbeiter mitgetragen werden, dürfen diese nicht bei den Werbungskosten berücksichtigt werden.
Viele Grüße,
C.
danke für Ihre Info.
Kann ich den Zuzahlungsbetrag auch vom Arbeitgeber gleich monatlich in Abzug bringen lassen, bis er aufgebraucht ist?
Ist es vorteilhafter, die Zuzahlung an den AG zu leisten wegen der MwSt… Dieser könnte mir doch den Betrag netto Berechnen, da auch er nur die Nettokosten tragen muss, oder irre ich mich?
die Zuzahlung brutto ist rechtens, da du keinen Anspruch auf Vorsteuer hat. Auch an die eigene Firma muss brutto bezahlt werden. Endabnehmer zahlen eben die Märchensteuer. *leider*
Nein, die Zuzahlung mindert nicht den Bruttolistenpreis. Selbst wenn man Sonderwünsche selbst trägt, sind diese beim Bruttolistenpreis zu berücksichtigen.
Wenn noch ein passendes Verfahren anhängig ist, dann kann man gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis die ganze Sache entschieden ist. Dann hat man keine eigenen Kosten und ist ggf. Nutznießer.
Hallo
tut mir leid bevor ich da was falsches Antworte muss ich dir mitteilen das mein wissen da nicht so weitreichend vorhanden ist.
Sorry aber vllt findest du noch jemand ich wünsche es dir.
LG Mausi123
so eine Darstellung wie in deinem Fall lese ich das erste Mal! Ich kenne es eigentlich nur so, dass man einen Betrag X an den Arbeitgeber zahlt für Extras welche man selbst unbedingt haben wollte. Dieser Betrag war dann immer als Werbungskosten absetzbar.
Falls die Zahlung an die Leasingbank erfolgt ist sie Brutto zu leisten, da du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist!
Hallo,
zur zweiten Frage kann ich folgendes sagen:
Die Zuzahlungen zu Sonderausstattungen dürfen auf den nach der 1%-Methode ermittelten geldwerten Vorteil angerechnet werden, bis die Zuzahlung aufgebraucht ist.
Mit freundlichen Grüßen