Zuzahlung zur Renovierung bei Wohngeld

Hallo. Habe da mal wieder ne Frage. Wohngeld und Rentenbezieher. Die letzten 3 Monate Miete gekürzt. Vermieter verlangt das Geld zurück. Ist aber noch strittig. Nu entstehen mir bei Auszug Kosten für das Streichen des Wohnzimmers. Amt genehmigt die Renovierung, rechnet jedoch die Mietkürzung als Überschuss an. Die einbehaltenen Gelder der Mietkürzung dürften aber eigentlich nicht angefasst werden, da es noch strittig ist, ob die Mietkürzung durch geht.
Frage: Sollte man Widerspruch beim Amt einreichen gegen die Anrechnung der Mietkürzung und muss das Amt mir das Geld zurück zahlen sollte sich rausstellen, das die Mietkürzung nicht rechtens war. ?

vielen Dank im voraus

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ramses90

Wohnzimmer ist verwohnt und verraucht. Das Amt hat aber nur geschrieben sie hätten es eingesehen das gestrichen werden muss. Hätte ich die Miete nicht gekürzt hätte man wohl nichts zum anrechnen gehabt .