Wer kann mir sagen, ob die Zuzahlungsbefreiung von normal 2% auch innerhalb des Jahres durch „chronisch krank“ auf 1% reduziert werden kann, oder ob das nur ab Folgejahr geht? Die Krankheit besteht schon ewig,nur war mein Bekannter durch seine kranke Frau ebenfalls mit 1% veranlagt. Die Frau ist verstorben und er weiß nicht, wie die korrekte Lage dazu ist. Vielleicht kann jemand dazu wissend antworten.
Danke dafür. W.
Hallo, grundsätzlich geht das auch während eines Kalenderjahres, den Statud „chronisch krank“ kann man nunwirklich nicht von Kalnder abhängig machen. Entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse.
Gruss
Czauderna
Hallo,
es reicht, wenn an mindestens einem Tag eine zum Haushalt gehörende Person chronisch krank war. Dann gilt vom 01.01. bis 31.12. die 1%-Grenze.
Wenn er den Antrag für 2011 stellt, sollte er daran denken, dass er ein Formular für den Arzt bekommt, dass dieser die chron. Erkrankung bestätigen kann.
Gruß
RHW
Hallo RHW, danke für die ausführliche Info. Mein Bekannter wird sich im Nov.2010 nun diese Bescheinigung holen "chronisch krank"und für 2010 noch beantragen. Dann müßte ja für 2010 alles noch klar geben und nicht erst ab Nov.2010, wenn ich Sie richtig verstanden habe?!
Schönes, nicht zu verregnetes WE wünscht Waldi64
Hallo,
wenn die Krankenkasse die 1% für 2010 noch nicht vermerkt hat, am besten mit dem Zuzahlungsbefreiungsantrag für 2010 auch das Formular für chron. Kranke geben lassen. Wenn der Arzt dann alles korrekt ausgefüllt hat, gilt die 1%-Regelung für das ganze Kalenderjahr 2010.
Wichtig: chron. krank ist man erst, wenn man mind. 12 Monate wegen der selben Krankheit mind. 1x pro Quartal in Behandlung ist.
Gruß
RHW