Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit Februar 2011 wegen einer chronischen Erkrankung in regelmäßiger Behandlung bei einem Facharzt. Nun habe ich im Oktober bei meiner Krankenkasse einen Antrag gestellt auf Zuzahlungsbefreiung. Dieser wurde abgelehnt. Grund: Ich bin noch kein volles Jahr chronischen krank. So wurde mir nicht mal die 1% Zuzahlung anerkannt und auch einige Belege von der Apotheke wurden nicht anerkannt, weil da mein Name nicht drauf stand. Ist das rechtens? Was kann ich tun?
Liebe Grüße Hummel2011
Hallo!
Deine Kasse hat richtig entschieden.
Gruß, Christian
Ja, das ist rechtens. Bei den Apothekenrechnungen würde ich mir ein Duplikat mit Ihrem Namen ausstellen lassen. Das Rechnungen die auf einen anderen Namen lauten nicht bezahlt werden, versteht sich von selbst.
Hallo Hummel2011,
rein nach dem Buchstaben des Gesetzes ist das Jahr erst 2012 erfüllt. Andererseits liegt 1 x im Quartal eine Behandlung vor. Evtl. lässt sich die Kasse überreden bereits 2011 eine Absenkung vorzunehmen.
Was die Apothekenbelege angeht hat die Kasse EDV-techisch die Möglichkeit einen Auszug Ihrer Medikamente zu erhalten, oder Sie holen sich von der Apotheke einen EDV-Ausdruck
MfG
T. Heinold