Zuzahlungsbefreiung bei chronischem Asthma

Hallo Leute,

mein Sohn, erwachsen, berufstätig, selbst versichert, leidet unter chronischem Asthma. Nun wollte er sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bei der Krankenkasse (AOK) erhielt er die Auskunft, dass neben der ärztlichen Bescheinigung über eine chronische Krankheit (diese liegt vor), ein Jahr die Quittungen der Apotheke(n) gesammelt werden müssten, dann werde errechnet, ob die Zuzahlung 1 % seines Bruttoeinkommens übersteige und nur dann könne er befreit werden.

Auf seinen Einwand, dass die Befreiung bei chronischen Krankheiten aber seines Wissens nicht einkommensabhängig sei, kam die Dambe bei der AOK zwar ins Grübeln, wollte aber von ihrem Standpunkt nicht abweichen.

Da er dieses Argument nicht kannte, hat er keine Belege 2002 gesammelt. In die Apotheke zu gehen, um sich diese Belege noch ausdrucken zu lassen, wird auch nicht (vollständig) effektiv sein, da er sehr oft nachts beim Notarzt war und dann eben die Nachtapotheken, die gerade offen hatten, aufsuchte. So waren es zumindest nachts immer andere Apotheken.

Vor ca. 3 Monaten wurde er wegen dieser Erkrankung auch als Notfall stationär in eine Thoraxklinik aufgenommen.

Ich kann kaum glauben, dass die ärztlichen Bestätigungen nicht ausreichen.

Kennt sich hier jemand aus???

Vielen Dank
Gisela

Hallo,
leider ist es so, dass neben der vorliegenden chronischen
Erkrankung auch das Einkommen eine Rolle spielt, aber
nur bei der Erstprüfung.
Also, wenn mehr als 1% de Einkommens für Eigenanteile,
wie etwas Verordnungsblattgebühr, Eigenanteile für heilmittel
oder Fahrkosten zur ambulanten Behandlung aufgewandt werden
müssen im Jahr, dann erfolgt eine Befreiung wegen chron.
Erkrankung nach § 62 SGB V.
Um den Nachweis zu führen, müssen die entsprechenden Belege
nunmal gesammelt werden.
Allerdings kann die Kasse den Zeitraum von 1 Jahr doch begrenzen.
Ich halte es so -
wenn der Versicherte schon nach einem halben Jahr den Nachweis
erbringt, dann gibts auch die Befreiung - das kommt
auf den Einzelfall an.

Gruss

Günter

PS. Logischerweise spielt das Einkommen bei Folgeprüfungen
keine Rolle mehr !!!