Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

Hallo,

weiß jemand, wie das geregelt ist bei der Zuzahlungbefreiung (die Grenze ist ja allgemein bei 2% des Jahreseinkommens):

wenn man als Student bei seinem Vater familienversichert ist, aber bei der Mutter wohnt und die Etlern geschieden sind:

zählt dann als Einkommen das Familieneinkommen des Vaters oder das der Mutter?

Hallo,
es zählt das Einkommen aller in einen Haushalt lebenden Familienangehörigen - in deinem Falle also nur das der Mutter, wenn
du bei ihr mitversichert bist.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
ein Nachtrag der allerdings Auslegungssache ist -
Im Gesetz steht unter einer Anmerkung zu § 62 SGB V. dass als
weitere im Haushalt lebende Angehörige Ehegatten und familienver-
sicherte Kinder zählen.
Du bist aber nicht bei deiner Mutter fasmilienversichert sondern
bei deinem Vater und mit dem lebst Du nicht in einem gemeinsamen
Haushalt - demnach kann also bei der Feststellung deiner Belastungs-
grenze das Einkommen deiner Mutter meines Erachtens nicht mitgezählt
werden - du würdest demnach analog der Versicherten eingestuft, die
über kein eigenes Einkommen verfügen, das wären dann ca. 70,00 €
Eigenanteil pro Jahr für dich.
Aber wie gesagt, dass ist meine Auslegung dieses § - die anderen
Experten sehen das u.U. anderns (Joerg ???)

Gruss

Günter

Hallo,

Hallo zusammen

nachdem ich das jetzt mehrfach gelesen habe stimme ich Deiner 2. Aussage zu.
M.E. zählt hier auch das Einkommen der Mutter

Gruß Jörg

ein Nachtrag der allerdings Auslegungssache ist -
Im Gesetz steht unter einer Anmerkung zu § 62 SGB V. dass als
weitere im Haushalt lebende Angehörige Ehegatten und
familienver-
sicherte Kinder zählen.
Du bist aber nicht bei deiner Mutter fasmilienversichert
sondern
bei deinem Vater und mit dem lebst Du nicht in einem
gemeinsamen
Haushalt - demnach kann also bei der Feststellung deiner
Belastungs-
grenze das Einkommen deiner Mutter meines Erachtens nicht
mitgezählt
werden - du würdest demnach analog der Versicherten
eingestuft, die
über kein eigenes Einkommen verfügen, das wären dann ca. 70,00

Eigenanteil pro Jahr für dich.
Aber wie gesagt, dass ist meine Auslegung dieses § - die
anderen
Experten sehen das u.U. anderns (Joerg ???)

Gruss

Günter

Hallo Joerg,
in diesem Zusammenhang ein fachliches Problem:

Sachverhalt:

Familienversichertes Kind (19 Jahre -Fachoberschüler)
wohnt bei seinen Eltern, erhält aber von denen außer Kost und
Wohnung monatlich nur 200,00€ und muss davon alles andere
bestreiten.
Gemäß SGB ist er als „Versicherter“ berechtigt Anträge zu stellen
und hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitglied.
Es beantragt nun die Feststellung seiner Belastungsgrenze nach § 62
SGB. Auf dem entsprechenden Antragsformualr wird nach dem Einkommen
der im Haushalt lebenden Familienangehörigen gefragt - in der
Erläuterung zu diesem Antrag steht nun dass zu den weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen ausschliesslich der Ehegatte und
familienversicherte Kinder gehören.
Er gibt nun die 200 Euro als Einkommen an da er weder verheiratet
ist noch Kinder hat.
Wo steht nun verbindlich (für einen rechtsmittelfähigen Bescheid)
dass er das Einkommen seiner Eltern angeben muss ??
Hinweise im SGB I - XI Fehlanzeige !!!

Gruss

Günter

PS: Bitte ggf. per E-Mail antworten

Hallo Joerg,

Servus,

holla, das ist ein ziemliches Brett (so spontan).
Wenn es nicht extrem eilig ist möchte ich Dich gerne auf Montag vertrösten. Da muss ich mal genauer nachlesen.
Ich meld mich am Montag per Mail.

Schöne Grüße und schönes restliches WE
Jörg

in diesem Zusammenhang ein fachliches Problem:

Sachverhalt:

Familienversichertes Kind (19 Jahre -Fachoberschüler)
wohnt bei seinen Eltern, erhält aber von denen außer Kost und
Wohnung monatlich nur 200,00€ und muss davon alles andere
bestreiten.
Gemäß SGB ist er als „Versicherter“ berechtigt Anträge zu
stellen
und hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitglied.
Es beantragt nun die Feststellung seiner Belastungsgrenze nach
§ 62
SGB. Auf dem entsprechenden Antragsformualr wird nach dem
Einkommen
der im Haushalt lebenden Familienangehörigen gefragt - in der
Erläuterung zu diesem Antrag steht nun dass zu den weiteren im
Haushalt lebenden Angehörigen ausschliesslich der Ehegatte und
familienversicherte Kinder gehören.
Er gibt nun die 200 Euro als Einkommen an da er weder
verheiratet
ist noch Kinder hat.
Wo steht nun verbindlich (für einen rechtsmittelfähigen
Bescheid)
dass er das Einkommen seiner Eltern angeben muss ??
Hinweise im SGB I - XI Fehlanzeige !!!

Gruss

Günter

PS: Bitte ggf. per E-Mail antworten

Danke!
Danke für die kompetente Antwort!
Das wird mir wirklich weiterhelfen.