Hallo,
ich helfe und unterstütze eine ehemalige Nachbarin, deren Mann Ende August verstarb. Die Urnenbeisetzung fand Ende September statt. Nun ist auch die Rechnung vom Beerdigungsinstitut eingetroffen, welches teilweise in Vorleistung gegangen ist (Bezahlung Grabredner, Ämter,…).
Unter anderem sind „Arztkosten“ für die Ausstellung eines vorläufigen Totenscheines, als auch für einen Notfalldienst (da werden folgende kostenpflichtigen Punkte aufgelistet: Hausbesuch, Leichenschau, Fremdanamnese, Wochenende, tiefe Nacht, dringlich, Formular, Wegegeld) durch das Beerdigungsinstitut bezahlt worden.
Da das Ehepaar (beide) chronisch krank war (u.a. Diabetes), lohnte es sich für sie, zu Jahresbeginn einen Betrag X (1% des Gesamteinkommens) an die Krankenkasse zu zahlen, um von weiteren Zahlungen (Praxisgebühr, Zuzahlungen in Apotheke, Krankenhaus, etc.) befreit zu sein.
Nun die Frage(n):
Wie sieht es mit den von den Ärzten gegenüber dem Beerdigungsinstitut in Rechnung gestellten Beträgen aus? Sind diese trotz Zuzahlungsbefreiung von der Witwe selbst zu tragen oder können diese Beträge (da sie ja inzwischen vom Beerdigungsinstitut beglichen wurden) von der Krankenkasse zurückgefordert werden?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antwort!
MfG
Porges