Hallo,
wir haben bei der Krankenkasse rückwirkend einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt.
Mein Mann erhält EU-Rente und hat Mieteinkünfte. Ich bin in Altersteilzeit.
Zur Berechnung haben wir auf Anraten der KK unsere Steuererklärung eingereicht, da sich die Mieteinnahmen durch Renovierungskosten verringern.
Angesetzt wurden nun von der Krankenkasse Bruttoeinkünfte die höher sind als das Gesamteinkommen, das das Finanzamt berechnet hat und wesentlich höher als das zu versteuernde Bruttoeinkommen.
Auf Nachfrage erhielten wir von der Krankenkasse die Auskunft, dass meine Einkünfte aus der Altersteilzeit hochgerechnet werden.
Ist das in Ordnung?
Hallo,
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 19./20.03.2015_ Einnahmen zum Lebensunterhalt
vielleicht hilft das weiter - ich habe da nix gelesen worauf sich die Kasse da berufen könnte.
Gruss
Czauderna
Hallo,
bei der Zuzahlungsbefreiung sind die Bruttoeinnahmen vom 1.1. bis zum 31.12. maßgebend.
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bei den Mieteinkünften nimmt man grds. die steuerlichen Einkünfte laut Steuerbescheid.
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bei Arbeitnehmern sind die Bruttoeinkünfte maßgebend (ggf. zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Bei Altersteilzeit zählen auch die Bruttoeinkünfte, es gibt aber keine Hochrechnung auf fiktive Werte.
Gruß
RHW