Zuzahlungsbefreiung Medikamente usw./Arbeitsloser

Strolch ist ALG-I-Empfänger und braucht viele Medikamente. Er ist zudem zu 100 % schwerbehindert. Bei den Erkrankungen sind auch chronische dabei.
Das ALG beträgt knapp 900 €/Monat.

Welche Grundlagen gelten, die Krankenkasse betreffend, für die Befreiung von Zuzahlungen?
Und wie muss Strolch bei der Krankenkasse und der AA vorgehen?

Vielen Dank!

Strolch sollte sich an seine Krankenkasse wenden, da die AA/ARGE in diesem Fall außen vor ist, denn auch von Leistungsempfängern wird erwartet, dass sie Zuzahlungen aus ihrem Budget leisten (imho 2 % des Bruttoeinkommen bei „normal“ Kranken und 1 % bei Chronikern).

Bei ALG-II-lern besteht darüber hinaus allerdings u. U. die Möglichkeit, einem Mehrbedarf nach § 21 SGB II Abs. 5 geltend zu machen.

Hi,

bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wird jeweils nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt, das heißt: der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 86,16 €, bei chronisch Kranken 43,08 €.

Das geht übrigens auch rückwirkend, wenn man die entsprechenden Belege hat.

Unabhängig davon gibt es auch noch die Möglichkeit zuzahlungsfreie Arzneimittel zu beziehen. Die gibt es heute schon für viele Arzneimittelgruppen.

Grüße, Bernhard.

Hallo,
hier liege ja ALG 1 vor.

Zusatzfrage zu:

Das geht übrigens auch rückwirkend, wenn man die
entsprechenden Belege hat.

Wird z.B. die Arge bei ALG 2 die Erstattung dann wieder als Einkommen anrechnen? Wundern würde mich das nicht.

Cu Rene

Hallo,
hier liege ja ALG 1 vor.

ups!

Zusatzfrage zu:

Das geht übrigens auch rückwirkend, wenn man die
entsprechenden Belege hat.

Wird z.B. die Arge bei ALG 2 die Erstattung dann wieder als
Einkommen anrechnen? Wundern würde mich das nicht.

Ich denke nicht, denn hätte eine Zuzahlungsbefreiung von Anfang an vorgelegen, müsste ein ALG2 Bezieher ja auch nichts zahlen. Das ist also kein Einkommen, sondern rückerstattete Ausgaben.

Aber genau weiß ichs nicht^^

ciao!!