ZV und Räumung

Hallo zusammen,

in Ergänzung zu meinem vorhergehenden Artikel habe ich noch eine Frage an die Immobilien-Experten:

Angenommen Partei A erwirbt ein EFH im Wege der Zwangsversteigerung. Dieses EFH wird noch von Partei B, dem Eigentümer, bewohnt.
Nach erfolgter ZV weigert sich B, das Haus zu räumen.

A kann ja mit dem Zuschlagsbeschluss eine Räumung herbeiführen.

  1. Über welchen Zeitraum kann sich dies erstrecken?

  2. Welche Möglichkeiten hat B die Räumung zu verzögern und wie lange kann dies im ungünstigsten Fall für A dauern?

  3. Welche Möglichkeiten hat A, Problemen im Vorfeld vorzubeugen?

Ich danke für jeden Tipp in dieser Hinsicht.

Viele Grüsse und ein frohes Fest wünscht

MadMorphi

  1. Über welchen Zeitraum kann sich dies erstrecken?

Das kann dauern. Ich kenne einen Falll in meiner stadt, da hat es Jahre gedauert(war vielleicht ein extremer Fall).

  1. Welche Möglichkeiten hat B die Räumung zu verzögern und wie
    lange kann dies im ungünstigsten Fall für A dauern?

Schwer abzusehen, auf einige Monate wirst Du Dich einstellen müssen.

  1. Welche Möglichkeiten hat A, Problemen im Vorfeld vorzubeugen?

Du kannst dem Eigentümer Geld anbieten, wenn er bis zu einem bestimmten Tag ausgezogen ist.

Hi,

das ist eine sehr weite und offene Frage.
Prinzipiell hast du mit dem Zuschlag das eigentum erworben und kannst an dem Tag den Auszug verlangen - bei selbst bewohnten Objekten.
In der Regel gewährt man 14 Tage frist weil die Räumung auch nicht überraschend kommt, für eine ZV wurde min 3-5 Jahre keine Zahlung mehr an die Bank geleistet.
Problem ist nur wenn die nicht „freiwillig“ gehen. Du darfst nicht räumen obewohl es dein Eigentum ist - das darf nur ein Gerichtsvollzieher.
Meines Wissens hat der eine Wartezeit von guten 6 Mon. - zumindest in Grossstädten. Und noch ein kleines übles Detail, der verlangt von dir Vorkasse für die Räumung und Sicherstellung - das Geld kannst du dann versuchen bei einem Zahlungsunfähigen ex Eigentümer in 30 Jahren zurückzuholen. Die Höhe richtet sich nach der Grösse des Objektes bei 100 qm Haus kommen da 5-6 tsd EUR gut zusammen.
Und auch nicht zu verkennender Faktor - was machst du wenn er aus Wut einen Hammer nimmt und damit durch das ganze Objekt geht - du kannst ihn zwar belangen aber er ist eh Zahlungsunfähig.
Ich habe selbst von einem Fall gehört das ein altes Ehepaar die Räumung fast 3 Jahre durch einen Psychologen verhindert hat - die Psychische Belastung wäre zu viel gewesen…
Also trägst du mit dem Kauf über ZV ein grosses Risiko, dafür bekommst du unter Umständen auch zu 5/10 oder noch weniger…

VG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]