Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte ein Haus das zwangsversteigert wird ersteigern.Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Einmal angenommen ein Haus hat einen Verkehrswert von
100000€.Gibt es eine Faustregel für das Gebot das man abgibt–sowie angenommen 50% vom Wert o.ä.?
mfg
R.Wetjen
gucken Sie mal hier:
Hallo,
da es unterschiede zwischen den Bundesländern/Gerichten gibt (z.B. Abgabe der Sicherheiten durch Landeszentralbankscheck, Bankbürgschaft,…), kann ich Ihnen nur Angaben zum Amtsgericht in Nürnberg machen.
Allgemeines:
wenn es sich um den ersten Termin handelt, gilt die Regel unter 50% gibt es keinen Zuschlag von Amtswegen!
bei einem bereits zweiten Termin (im ersten wurde z.B. die 50% nicht erreicht, oder der Bank war das abgegebene Gebot zu gering) gibt es keine Wertgrenzen!
Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung folgendes sagen:
Schauen Sie sich das Gutachten an und bestimmen Sie durch
- vergleichbare freiverkäufliche Objekte
Ihren Preis!
Reduzieren Sie diesen Preis aufgrund folgender Gegebenheiten: - Wohnt der Eigentümer noch in der Wohnung?
(wenn ja kann es sein, dass dieser nicht freiwillig auszieht und Sie Geld für die Räumung investieren/berücksichtigen müssen!) - welche Renovierungen müssen gemacht werden?
- Ist das Haus bereits leer kann es Ihnen z.B. passieren, dass über den Winter nicht geheizt wurde und es somit zu einem Heizungsrohrbruch/Wasserschaden gekommen sein kann.
Aber jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage:
Es bringt nichts bis zum Schluss der Bietzeit zu warten. Geben Sie als erster ein Gebot ab (z.B. 50% bei ersten Termin) Ihr möglicher Vorteil: - Sie schrecken andere Bieter evtl. ab überhaubt zu bieten.
- Sie haben genügend Zeit nach Ihrem Gebot mit dem Vertreter des Gläubigers (id.R. Bank) zu sprechen (evtl. um das Mindestgebot zu erfahren)
Sollten andere Bieter Gebote abgeben, warten Sie ruhig bis Bietende um weitere Gebote abzugeben.
Ganz wichtig!!!
Legen Sie Ihre Höchstgrenze vorher Fest und überschreiten Sie ihn nicht! Sie könnten es später bereuen!
mfg. A.M.
Hauskauf auf einer Zwangsversteigerung ZVG
Eine Faustregel gibt es nicht. Ich würde empfehlen Sie schauen sich erstmal ein paar Zwangsversteigerungen an bevor Sie selbst mit bieten. Grundsätzliche Informationen zu dem Ablauf einer Zwangsversteigerung finden Sie z.B. im Grundbuchblog http://grundbuchblog.de/zwangsversteigerung-immobili…