Nen schönen abend alle
Ich hab eine Frage zu meiner ZVK
Also ich arbeite bei der Lebenshilfe. Auf meiner Lohnabrechnung werden zu den Bruttobezügen 164,06€ draufgerechnet und dann beim Netto wieder abgezogen. Was ist die ZvK genau und was kann ich dafür in Anspruch nehmen? Sind die 164,04 € auch so eine Art Altersvorsorge? Kann ich die ZVK kündigen und die 164,06 € mir auszahlen lassen? Im Internet kann ich nichts verständliches finden.
Ich hab neulich von meinen ARbeitgegeber nen Brief bekommen, dass er bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG eine Beihilfeversicherung abgeschlossen hat, mit dem TARIF 810 bin aber kein Beamter.
Was ist
die ZvK genau und was kann ich dafür in Anspruch nehmen? Sind
die 164,04 € auch so eine Art Altersvorsorge? Kann ich die ZVK
kündigen und die 164,06 € mir auszahlen lassen? Im Internet
kann ich nichts verständliches finden.
Die Zusatzversorgung zahlt Renten wegen Alter, Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenversorgungen. Diese Zusatzversorgung wird über den Arbeitgeber durchgeführt und ist eine Pflichtversicherung (also keine Kündigung, keine Auszahlung der Beiträge).
Schau Dir mal die Seite der Versorgungskammer Bayern an, die ist vielleicht was für Dich (unter Pflichtversicheung FAQs). Ich denke, so viel unterscheiden sich die einzelnen Versorgungswerke da nicht.
http://www.versorgungskammer.de/pls/portal/docs/PAGE…
Ich hab neulich von meinen ARbeitgegeber nen Brief bekommen,
dass er bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG eine
Beihilfeversicherung abgeschlossen hat, mit dem TARIF 810 bin
aber kein Beamter.
Das ist eine Art Zusatzkrankenversicherung, die für Zahnersatz und Heilpraktiker Leistungen erbringt. Die kann Dein Arbeitgeber auch für Nicht-Beamte abschließen. Die Leistungen sind jedoch weit geringer und nicht so umfangreich wir bei der normalen Beamtenbeihilfe, denn Du hast ja auch noch eine GKV.
Wenn Du willst, kann ich Dir das Merkblatt mit den hauptsächlichen Leistungen dazu auch mailen.
Schöne Grüße, Bernhard
Die Zusatzversorgung zahlt Renten wegen Alter,
Heißt das, dass das eine Zusatzrente zu der staatlichen Rente ist, die micht nichts kostet. Denn 164 € im Monat als Zusatzrente hört sich viel an?
Wenn Du willst, kann ich Dir das Merkblatt mit den
hauptsächlichen Leistungen dazu auch mailen.
DAnke hab heute das Blatt bekommen.
Wenn ich nicht mehr dort arbeite, verfällt dann die Rente, oder hab ich im Alter einen Anspruch darauf??
Schöne Grüße Flo
Die Zusatzversorgung zahlt Renten wegen Alter,
Heißt das, dass das eine Zusatzrente zu der staatlichen Rente
ist, die micht nichts kostet. Denn 164 € im Monat als
Zusatzrente hört sich viel an?
Ja so ist es. Die Zusatzrente zahlt Dein Arbeitgeber für Dich. Die 164 € sind aber nicht die Zusatzrente, sondern der Beitrag. Der wird dann in ein Punktesystem umgerechnet, nachdem dann wieder die Rente ausbezahlt wird (wie bei der normalen Rente auch).
Wenn ich nicht mehr dort arbeite, verfällt dann die Rente,
oder hab ich im Alter einen Anspruch darauf??
Nein, sie verfällt nicht. Du musst aber die Mindestzeit (60 Monate) einbezahlt haben, damit Du überhaupt etwas bekommst.
Schöne Grüße, Bernhard
Wenn ich nicht mehr dort arbeite, verfällt dann die Rente,
oder hab ich im Alter einen Anspruch darauf??
Nein, sie verfällt nicht. Du musst aber die Mindestzeit (60
Monate) einbezahlt haben, damit Du überhaupt etwas bekommst.
ich habe am 16.4.2007 dort angefangen. Mein Vertrag läuft vorläufig bis ende 2008. Sollte ich nicht übernommen werden, ist dann das ganze Geld pfusch. Währe ja irgendwie ungerecht, weil die Firma schon Beiträge geleistet hat.
ich habe am 16.4.2007 dort angefangen. Mein Vertrag läuft
vorläufig bis ende 2008. Sollte ich nicht übernommen werden,
ist dann das ganze Geld pfusch. Währe ja irgendwie ungerecht,
weil die Firma schon Beiträge geleistet hat.
Na ja, damit wird rein theoretisch der Beitragssatz stabilisiert. Wie bei der Rente auch, wenn man nicht bis 67 lebt und keine hinterbliebenen hat.
Wenn Du allerdings wieder bei jemand zu arbeiten anfängst, der diesem System angeschlossen ist, zählen diese Zeiten wieder mit. Oder Du wirst Abgeordneter ab Landtag aufwärts, das gilt auch. 