ZVS-Zusage muss man sie annehmen?

Hallo Ihr www-ler,
wenn ich mich bei der ZVS für einen Medizinstudienplatz zum Sommersemester bewerbe und nun auch einen zum Sommersemester bekommen würde, ich diesen aber nicht annehmen möchte, da ich erst zum Wintersemester anfangen will, ist das dann noch möglich?
Oder ist das so, dass wenn man mal einen Studienplatz erhalten hat die Chance nochmal einen zu bekommen dann weg ist?
Vielen DAnk schonmal
-Angela-

Hi Angela,

eine definitive Antwort weiß ich nicht, aber bei mir war’s so: Ich hatte mich bei der ZVS für einen Lehramtsstudenplatz beworben, gleichzeitig aber auch direkt bei einer Uni, die nicht über die ZVS lief. Dort habe ich einen Platz bekommen und ihn auch genommen. Von der ZVS bekam ich wenig später auch eine Zusage, die ich dann - wie in dem Schreiben drinstand - einfach ignoriert habe, ich wollte den Platz ja nicht mehr. Zum nächsten Semester habe ich dann automatisch von der ZVS die Rückmeldeunterlagen bekommen. Bei anderen Studiengängen müsste das doch eigentlich auch so laufen - oder?

Hi,

wenn ich mich bei der ZVS für einen Medizinstudienplatz zum
Sommersemester bewerbe und nun auch einen zum Sommersemester
bekommen würde, ich diesen aber nicht annehmen möchte, da ich
erst zum Wintersemester anfangen will, ist das dann noch
möglich?

Meine eigene Erfahrung ist schon einige Jahre her, aber ich habe mich damals auch auf Medizin beworben und während der Wartezeit eine Berufsausbildung gemacht.

Ich bekam „leider“ schon vor Ende der Ausbildung Studienplätze zugewiesen, die ich dann aber einfach nicht angenommen habe. Auf die weitere Verteilung der Plätze hatte das keinen Einfluß - ein Semester später bekam ich wieder einen Platz, und ein weiteres Semester später habe ich dann den Studienplatz angenommen. Die Wartsemester verfielen also nicht, es entstanden mir keinerlei Nachteile.

Einzige „Ungewöhnlichkeit“ bei mir war damals, daß ich beim dritten Mal rechtzeitig einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung meiner Ortswahl stellte (Führungskraft im dortigen Katastrophenschutz, Unabdingbarkeitsbescheinigung). Aber auf die generelle Entscheidung „Platz ja oder nein“ dürfte dieser Antrag keinen Einfluß gehabt haben.

Bitte sieh dies aber nur als einen Erfahrungsbericht, nicht als verbindliche Aussage. Du kannst aber auch bei der ZVS anrufen, die sind sehr freundlich und beantworten einem solche Fragen. Dann hast Du’s verbindlich.

Gruß,

Malte.