Hallo!
Ich hatte gestern, am 26.06.04, meinen Abiball und habe somit die Schule hinter mir. Ab Donnerstag, dem 01.07.04, trete ich meinen Zivildienst an. Nun wollte ich fragen, ob ich mich für die 3 Tage zwischen meinem Abi und Zivildienstbeginn (also für Montag, Dienstag und Mittwoch) auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend melden soll.
Bin für eure Hilfe wirklich sehr dankbar.
Stefan.
Ist nicht dein Ernst
Hallo Stefan,
warum möchtest du dich als „arbeitssuchend“ melden. Du suchst keine Arbeit und erhältst als Schulabgänger auch kein Arbeitslosengeld. Also erübrigt sich eine Meldung.
Gruss
BM
Gehts um Krankenversicherung?
Hallo!
Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse ,ob sie die drei Tage übernehmen ,oder frag beim Kreiswehrersatzamt nach,ob sie schon dafür zuständig sind .Oder hast du eine andere Motivation. Wenn ja ,welche ?
Gruss Kosmokatze
Hallo !
Jaa!!
Es geht nicht darum, dass Du für diese drei Tage Geld bekommst oder versichert bist, sondern nur darum, dass Du dort schon mal gemeldet warst. Das könnte Dir nach der Bundeswehrzeit nützlich sein.
Jeder offene Tag, auch später, sollte beim AA gemeldet werden.
mfg Conrad
Natürlich gilt das auch für den Zivildienst.
Völlig egal.
Conrad
Hi,
die Frage ist, wofür.
Da Dir Deine Schule jederzeit eine Schulbescheinigung bis zum 30.6. oder sogar 31.7. (solange geht nunmal das Schuljahr) ausstellt, hast Du keine Fehlzeiten für Deine RV.
Ansonsten kannst Du Dich jederzeit da melden. In der Statistik wirst Du aber wohl nicht auftauchen.
Gruß
Winni
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Melde Dich!!
Soweit ich weiß, gibt`s Probleme mit dem Geld, wenn Du nach dem Zivildienst arbeitslos sein solltest und Dich vorher nicht gemeldet hast, obwohl Du ja schon mal erwerbslos warst!!
Am besten fragst Du einfach mal bei KK und/oder AA nach!!
LG
Die Meldung beim Arbeitsamt ist nur notwendig, wenn du über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten (der Juni wird komplett als Schulzeit gesehen) keine Beschäftigung hast. Wer also zwei Monate nach seinem Schulabschluss z.B. ein Studium anfängt braucht sich nicht arbeitslos zu melden und die Krankenversicherung bleibt zuständig.
Andreas