Zw. Abitur u. Zivi: Anspruch auf Kindergeld

Hallo,

die Schulbescheinigung meines Bruders lief Ende Juni ab und sein Zivildienst beginnt im November. Die Kindergeldkasse verweigert ihm das Kindergeld für diesen Zeitraum. Zu Recht?

Für eure Mühe ein Danke schön im voraus.

Gruß

Marcus

Hallo Marcus,

ich gehe davon aus, dass bis 30.06.2004 Schulausbildung vorlag und ab 01.11.2004 der Zivildienst losgeht.

In diesem Fall ist die Entscheidung der Kindergeldkasse falsch. Kindergeld wird auch zwischen Schule/Ausbildung und Zivildienst bzw. zwischen Zivildienst und Schule/Ausbildung gezahlt, wenn der Zeitraum nicht mehr als 4 Kalendermonate beträgt.

In dem geschilderten Fall sind es genau 4 Kalendermonate. Somit besteht während dieser Zeit auch Anspruch auf Kindergeld. Am bestens Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
Florian

zw. Abitur u. Zivi: Anspruch auf Kindergeld
Hi!

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld. Bitte hier nachlesen

Seite 26, Punkt 63.3.3, Absatz 1, vierter Satz:

http://www.bff-online.de/kige/DA-Fam_2004.pdf

Gruß,

D.

Kommt darauf an, warum die Familienkasse sich weigert. Während des Zivildienstes wird natürlich kein Kindergeld gezahlt. Für die Zeit zwischen Ende der Schule und Aufnahme des Zivildienstes wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn eine weitere Ausbildung vorgesehen ist. Das muß aber bei der Familienkasse beantragt werden. Am besten, Kopie des Einberufungsbescheides vorlegen und angeben, daß die Ausbildung nach Ablauf des Dienstes fortgesetzt wird.

Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank an alle; Problem ist nun auch gelöst

Hallo an alle Beantworter,

Vielen Dank, eure Antworten waren mir eine große Hilfe. Die Kindergeldkasse zahlt jetzt auch für den zwischenraum. Dies war übrigens mein erster Eintrag bei wer-weiss-was und jetzt werden mit Sicherheit noch viele folgen.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Sonnenberg