Zwagswechsel-pkg-zu-gkv-?

hallo,

ich war mein ganzes leben lang privat krankenversichert und würde es auch gerne bleiben. ich nehme aber am 1.07 eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit auf.

bislang gingen alle versicherungstypen und mein neuer arbeitgeber davon aus, dass ich damit verpflichtet bin die private krankenkasse für die dauer des arbeitsverhältnisses ruhen zu lassen, und mich gesetzlich kranken zu versichern. Stimmt das und lässt es sich irgendwie an paragraphen festmachen ?

gestern hat mir dann aber jemand gesagt, dass die regelung, dass man drei jahre mehr als € 47.000 brutto\pro jahr) verdienen muss,nur den fall betrifft, das man von einer gesetzlichen in eine private wechseln will und nicht den bei mir vorliegenden, weil ich ja schon privat versichert bin.

Wer hat recht ?

Vielen Dank
Astrachan

Hallo,
seit dem 01.04.2007 wurde festgelegt dass man erst nach drei
Jahren in die PKV wechseln kann wenn man in diesen drei Jahren
ununterbrochen mit seinem EDinkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze gelegen hat (als Arbeitnehmer).
Wenn also nun eine Krankenversicherungspflicht eintritt und es keine
Befreiungsmöglichkeit gibt, dann beginnt der Dreijahreszeitraum erst
wenn das Einkommen die aktuell gültige Krankenversicherungspflichtgrenze übersteigt.
Gruß
Czauderna

Hallo,
seit dem 01.04.2007 wurde festgelegt dass man erst nach drei
Jahren in die PKV wechseln kann wenn man in diesen drei Jahren
ununterbrochen mit seinem Einkommen über der
Krankenversicherungspflichtgrenze gelegen hat (als
Arbeitnehmer).

Minimale Ergänzung, vorher als Beamter über die Pflichtversicherungsgrenze verdient, zählt auch für die Befreiung mit.

Wenn dies nicht zutrifft sind Sie, wie von Herrn Czauderna gesagt, Krankenversicherungspflichtig.