Hallo alle zusammen,
es geht um den Aushilfsjob meiner Schwester. Sie ist Schülerin und verteilt am Wochenende Prospekte für so eine Werbeverteilerfirma. Das sind vorwiegend Angebotszettel für Supermärkte und Kundenzeitschriften. Bei der heutigen Lieferung war ein Stapel Zeitschriften dabei. Bei genauerem Hinsehen haben wir festgestellt, dass es sich dabei um Parteienwerbung für eine kleine, uns sehr unsymphatische Partei, handelt. Weiß jemand, ob man gezwungen werden kann, sowas zu verteilen (steht nichts im Vertrag drin) oder ob man es aus „Gewissensgründen“ ablehnen kann ohne gleich den Job zu riskieren?
Vielen Dank schon mal
Mfg Emma
ähnlicher Fall
Hallo,
schau mal hier:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/c…
Beachte aber, dass es hier stark auf den Einzelfall ankommt
Leitsätze:
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Auch eine auf einer Gewissensentscheidung beruhende Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers ist einer Abmahnung zugänglich.
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Zur Verpflichtung eines Postzustellers, eine Wahlwerbung einer rechtsradikalen Partei mit ausländerfeindlichem Inhalt als Postwurfsendung zuzustellen.
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Eine Abmahnung kann wegen widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers rechtswidrig und deshalb aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen sein.
Ciao R.
Hallo Emma,
Das sind vorwiegend Angebotszettel für
Supermärkte und Kundenzeitschriften.
Bei Pornozeitschriften würdest du oder deine Schwester sich auch weigern?
um Parteienwerbung für eine kleine, uns sehr unsymphatische
Partei, handelt.
Solange es sich um eine zugelassene Partei handelt, verstehe ich deine Aufregung nicht. Was, wenn dir die SPD/CDU/XYZ unsympathisch ist? Oder Supermarkt XY, weil er deiner Meinung nach Knebelverträge hat oder gammeliges Obst verkauft oder Mitglied in einer „kleinen, uns sehr unsympathischen Partei“ ist?
Du sprichst einer zugelassenen Partei das Recht auf Verbreitung ihrer Informationsschriften ab, weil du einer anderen politischen Richtung angehörst? Hut ab vor so viel gelebter Demokratie…
Weiß jemand, ob man gezwungen werden kann,
sowas zu verteilen (steht nichts im Vertrag drin) oder ob man
es aus „Gewissensgründen“ ablehnen kann ohne gleich den Job zu
riskieren?
Was soll auch im Vertrag stehen? „Frau X ist von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, wenn sie die Verteilung von Schriftgut mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann, obwohl dieses Schriftgut gegen kein Gesetz verstösst“? Wo lebst du, auf dem Mond?
Gruß
Nils
Hallo Emma,
ich gehe einmal davon aus,das du bei einer der zahlreichen Werbemittel-Verteil-Agenuren arbeitest…
Daher kannst du auch nur dann die Verteilung vo Prospekten (oder ähnlichem) verweigern,wenn es sich ganz konkret um illegales (also gegen ein geltendes Gesetz) handelndes Material handelt…
Ansonsten bist du aufgrund deines Arbeitsvertrages verpflichtet,dieses
Material auch auszutragen…(auch wenn es dir persönlich gegen den „Strich“ geht…) alles andere hätte nur Arbeisrechtliche Konsequenzen zur Folge…
mfg
Frank
Du sprichst einer zugelassenen Partei das Recht auf
Verbreitung ihrer Informationsschriften ab, weil du einer
anderen politischen Richtung angehörst? Hut ab vor so viel
gelebter Demokratie…
Ich verstehe Deinen Punkt, solange es sich um „Informationsschriften“ handelt, da ist es auch egal, um welche Partei es geht. Aber das was verteilt werden sollte, war rechtsradikale ausländerfeindliche Propaganda und da hört der Spaß auf…
Meine Schwester hat sich geweigert, dass zu verteilen und damit war sie scheinbar nicht die Einzige!
Grüße
Emma
Sternchen!
…und das von MIR!
Hi!
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Gruß
Guido
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