Einen wunderschönen guten Abend!
Sorry wegen der etwas unglücklich gewählten Überschrift, aber mir fällt gerade keine passende ein.
Ich habe da einen rein hypothetischen Fall:
Angenommen, ein Langzeitarbeitsloser, der Alg II bezieht, erstellt eine Webseite fürs Gemeinwohl, die er kostenlos ins Netz stellt (sagen wir ruhig mal so etwas wie „wer-weiss-was“). Die Seite weist eine hohe Besucherfrequenz auf. Das bekommt nun auch das Arbeitsamt mit.
Kann dieses nun verlangen, dass der Webseitenersteller diese seine Seite kostenpflichtig macht, damit er Geld damit verdient und aus der Arbeitslosigkeit hinausgelangt ?
Lieben Gruß und schon einmal dankeschön im Voraus
Michael Vogl
owT