Reicht die Rente nicht aus müssen pflegebedürftige im Altenheim z.B. ihr Hauseigentum hergeben.
Frage : kann in diesem Fall dennoch das im Haus lebende, erwachsene Kind +Partner, durch zu noch erteilendes lebenslanges Wohnrecht ,auf Dauer, vor Auszug geschützt werden ?
Frage : kann in diesem Fall dennoch das im Haus lebende,
erwachsene Kind +Partner, durch zu noch erteilendes
lebenslanges Wohnrecht ,auf Dauer, vor Auszug geschützt werden
?
Wenn das erwachsene Kind und dessen Partner dann für die Pflegekosten aufkommen, sollte das klappen. Wenn sie die Kosten der Allgemeinheit aufbrummen wollen, könnte es schwierig werden.
Howdy Nordlicht,
Wenn das erwachsene Kind und dessen Partner dann für die
Pflegekosten aufkommen, sollte das klappen. Wenn sie die
Kosten der Allgemeinheit aufbrummen wollen, könnte es
schwierig werden.
unabhängig davon, dass du moralisch natürlich recht hast, gibt es in meiner Bekanntschaft einen Fall, in dem genau dieses gemacht wurde. „Kind u. Partner“ mussten dort nicht ausziehen. Sie hatten auch kein eigenes Einkommen und somit musste der gut verdienende Bruder alleinig für die Eltern aufkommen … welcher natürlich etwas angefressen war. In diesem Fall war das Wohnrecht allerdings schon vorher eintragen worden.
Somit dürfte es sehr stark von der tatsächlichen Situation der Beteiligten abhängen und vielleicht auch von der Auslegung derjenigen, die dieses beurteilen müssen …
Gruß
E.
Moin,
unabhängig davon, dass du moralisch natürlich recht hast,
ich wollte auch kein Urteil sprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Komplikationsstufen gibt, jenachdem, was man beabsichtigt.
Somit dürfte es sehr stark von der tatsächlichen Situation der Beteiligten abhängen und vielleicht auch von der Auslegung derjenigen, die dieses beurteilen müssen …
Du hast völlig Recht. Ich halte es aber auch für richtig, dass man schon sehr gute Gründe haben muß, wenn man anderen ans Portemonaie will
Gruß
Nordlicht
Ich denke nicht, daß Aktionen wie die beschriebene Schenkung Bestand haben, wenn der Patient finanziell notleidend wird; denn das kann auch wieder rückabgewickelt werden. Allenfalls könnte man sich die Immobilie schenken lassen, dann sofort verkaufen und mit dem Erlös auf Nimmerwiedersehen in ein Land mit schön viel Korruption verschwinden.
Die Frage ist nur,sind diese Pflegkosten wirklich so hoch,denn wenn die Betreiber von solchen Pflegeheimen Kapitalanleger mit 6,5 Prozent Kapitalverzinsen über 20 Jahre
„locken“ können,scheint da ziemlich viel Geld gemacht zu werden.