Hallo,
weiß jemand ob Kontoführungsgebühren bei einem Darlehnskonto rechtens sind. Kennt jemand eine Entscheidung des BGH, der dies als eine ureigene Verwaltungsleistung der Bank ansieht und die diese - weil es Betriebskosten sind - nicht auf Darlehnsnehmer umlegen darf?
Was ich weiß ist, dass die Bank diese Kontoführungsgebühren nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen darf. Diese Klausel ist für unwirksam erklärt worden.
Die Volksbanken gehen aber einen anderen Weg: sie führen 2 Euro unterhalb des Kredits auf. Sie verweisen aber auf Anfrage nicht etwa auf „unterschrieben ist unterschrieben“ sondern sind der Ansicht, dass sie die Gebühr erheben dürfen, weil sie sie nicht versteckt haben.
Wer weiß genaues … ungenaues weiß ich selbst genügend …
Gruß
sterkrader