Zwangs-Kontoführungsgebühren bei Darlehnskonto

Hallo,

weiß jemand ob Kontoführungsgebühren bei einem Darlehnskonto rechtens sind. Kennt jemand eine Entscheidung des BGH, der dies als eine ureigene Verwaltungsleistung der Bank ansieht und die diese - weil es Betriebskosten sind - nicht auf Darlehnsnehmer umlegen darf?

Was ich weiß ist, dass die Bank diese Kontoführungsgebühren nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen darf. Diese Klausel ist für unwirksam erklärt worden.

Die Volksbanken gehen aber einen anderen Weg: sie führen 2 Euro unterhalb des Kredits auf. Sie verweisen aber auf Anfrage nicht etwa auf „unterschrieben ist unterschrieben“ sondern sind der Ansicht, dass sie die Gebühr erheben dürfen, weil sie sie nicht versteckt haben.

Wer weiß genaues … ungenaues weiß ich selbst genügend … :smile:

Gruß
sterkrader

Hallo, das OLG Karlsruhe hat diese Kontogebühr untersagt
(s.Finanztest 5/2011 S.47); allerdings hat das OLG Stuttgart
eine ähnliche Gebührenklausel für zulässig erachtet. Gegen
dieses Urteil wurde Revision eingelegt. Jetzt muß der BGH
edntscheiden. Gruß

Hallo,

das ist genau der Punkt: die VB hat das nicht als Klausel und darum ging es in dem Urteil in Karlsruhe.

Was mich stutzig macht, ist die saloppe Art der Argumentation der VB. Sie hätte einfach sagen können: explizit ausgewiesen und unterschrieben. Das haben sie aber nicht getan.

Gruß
sterkrader