'Zwangs'Urlaub

Hallo,

angeregt durch einen Post im Plauderbrett frage ich mich ob folgendes Szenario arbeitsrechtlich durchzuführen sei:

Ein MA der regelmäßig unpünktlich ist, bzw. sich bei AU nicht ordnungsgemäß meldet, kann natürlich abgemahnt werden etc.

Wäre es aber auch z.B. möglich diesen MA anlässlich einer Unpünktlich wieder nach Hause zu schicken und ihm einen Tag Urlaub abzuziehen? Etwa mit der Begründung, dass man durch das Zuspätkommen gezwungen war, die Arbeit anderweitig aufzuteilen (z.B. in Betrieben die auf bestimmte Abläufe angewiesen sind)?

Oder ist ausschließlich die Abmahnung und in der weiteren Folge die Entlassung arbeitsrechtlich möglich.

Der Sinn der genannten Maßnahme des Zwangsurlaubs wäre natürlich der Versuch den MA zur Pünktlichkeit zu „erziehen“, denn oft ist ja so etwas für den ein oder anderen schmerzvoller, als ewige Ermahnungen oder sogar eine Abmahnung, deren Konsequenzen man nicht so recht erfassen kann und will.

Gruß
Nita