Zwangsarbeit Hartz 4

Sorry lukassss333,
war kurz auf der Intensivstation hatte einen schlimmen Asthmaanfall bin seit 2Std. wieder zuhause. aber ich kümmere mich jetzt um Dich spätestens morgen Nacht hast Du ne Antwort o.k. Hast Du die Eingliederungsvereinbarung schon unterschrieben? ich konnte mich bisher immer gut davor drücken, denn ich habe mich geweigert die auf dem Amt zu unterschreiben u. auf die die man mir zuschickte habe ich nicht reagiert.Da Du erst circa 6 Monate auf Jobsuche bist verstehe ich das gar nicht Du hättest doch noch gute Chancen einen neuen Job zu erhalten.
Wie viele Bewerbungen sollt Ihr pro Woche schreiben? Wie ich sehe bist auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. ist die Verbindung zum Industriegebiet Stadt ect gut?Wäre nett wenn Du mir das noch beantworten könntest
by medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

oh das tut mir leid, habe auch asthma.
die eingliederung habe ich unterschrieben dummerweise, kommt man da noch irgendwie raus?
pkw habe ich, Bewerbungen musste ich über das halbe Jahr garnicht vorweisen, die Frau hat mich in Ruhe gelassen, jetzt auf einmal sowas!?

Hey, ich habe leider nichts gefunden tut mir leid. In sechs Monaten erhälst Du eine neue Eingliederungsvereinbarung. Ich weiß nur das man Dir genug Zeit zuwlligen muss um Bewerbungen nach zu gehen. Sprich: statt der Arbeit kannst Du zu jeden angesetzten Bewerbungstermin gehen. Nur nicht vergessen Beleg das Du Dich vorgestellt hast (von der Sekretärin nach dem Gespräch ausstellen lassen),Fahrkosten ,
Bewerbungskosten für Mappe, Papier , Fotos
So nun noch was:
erst mal was falls Du noch einmal eine (EinV) Eingliederungsvereinbarung unterschreiben musst (sollst). Bei Verweigern der Unterschrift droht . keine unmittelbare Strafe mehr. das Jobcenter kann den Inhalt der Vereinbarung als Verwaltungsakt erlassen . Dies wäre dann ebenfalls bindend wenn Sie keinen Widerspruch einlegen. eine Strafandrohung für den Fall das Sie nicht freiwillig unterschreiben wurde am 01.04.2011 aus dem Sanktionsparagraphen gestrichen. Den Zwang einen Vertrag abzuschließen obwohl es die Freiheit gibt Verträge abzuschließen war "mit der grundgesetzlich geschützten Vertragsautonomie(Art 2 Abs. 1 GG) unvereinbar (Berlit in : LPK SGB II , 3 Aufl.2009, § 31 Rz.14)
Tut mir leid
medealuna

Aus deinem Schreiben klang ja die pure Arbeitslust.
Fakt ist solange du Sozialleistungen beziehst hast du jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Auch wenn das heißen würde weniger Verdienst als vorher.
Du sollst eine Maßnahme machen um zum Beispiel wieder Tagesstruktur zu bekommen, um Bewerbungen zu schreiben, soziale Kontakte pflegen, weil Hartz4 heißt auch oft soziale Isolation, oder Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern her zu stellen.
Ganz klar du darfst nur verweigern wenn objektive Gründe vorliegen, wie zum Beispiel Dumpinglöhne (30% unter Tarif) angeboten werden oder du gesundheitlich nicht in der Lage bist den Job auszuüben. Aber auch das must du nachweisen.