Zwangsarbeit Hartz 4

Hallo,
habe demnächst sowas wie Zwangsarbeit, welche Tätigkeiten auf mich zukommen ist noch ungewiss. Habe so ein Wisch beim Jobbcenter unterschreiben müssen, da soll ich 35Std die Woche über 6 Monate arbeiten, einmal die Woche Bewerbungen schreiben.(sonst 30% weniger Geld) Das Hartz4 Geld wird weiter wie gewohnt bezahlt und Fahrtkosten. Bin kaufmännisch Ausgebildet und leider seit fast 6 Monate erfolglos auf Jobbsuche.
Welche Tätigkeiten sind zu lässig in so einer Maßnahme? Toiletten putzen etc!?
Was bedeutet dieser Satz genau:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen
allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. … mehr auf http://w-w-w.ms/a1ot0m#2837426

Müsste mich das Jobbcenter nicht irgendwie fördern anstatt in so eine voraussichtlich Drecksarbeit schicken? Stellen gibt es z.B. als Fahrer nur da mir der Führerschein fehlt und diesen das Jobcenter übernehmen würde wenn man eine Zusage bekommt, nur wer wartet schon so lange auf einen, die Stellen sind meist ab sofort zu besetzten!?(unglublich aber wahr was hier in Deutschland passiert)
Bitte um konkrete Antworten welche Tätigkeiten man in solchem Fall verweigern darf.

Hallo,
tut mir leid. Die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.
mfg

Hallo

schau’ mal hier rein, alles Wesentliche zur "Zumutbarkeit von Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung " bei ALG2-Bezug: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Habe so ein Wisch beim Jobbcenter unterschreiben müssen

Ganz wichtig: Abgesehen von einer Empfangsbestätigung bei Erhalt einer Bar-Zahlung muss man NICHTS sofort vor Ort unterschreiben. Man kann alles Schriftliche erst mit nach Hause zu nehmen und es in Ruhe überprüfen (bzw. überprüfen lassen - z.B. vorab in einem Themenforum wie z. B. http://hartz.info/ ; dort kann man auch anonymisierte Schreiben /Bescheide etc. hochladen.)

Auf dieses Recht sollte man nicht verzichten - ebenso wenig wie auf das Recht, zu jedem Termin/ Vorsprechen beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitbringen zu können. Beides ist im eigenen Interesse. Siehe auch: http://hartz.info/index.php?topic=43.0

und zur Eingliederungsvereinbarung: http://hartz.info/index.php?topic=726.0

sowie http://hartz.info/index.php?topic=52746.0

Müsste mich das Jobbcenter nicht irgendwie fördern anstatt in so eine voraussichtlich Drecksarbeit schicken?

Oberste Priorität: Der Betroffene hat alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Und je mehr anrechenbares Einkommen vorhanden ist, desto mehr verringert sich die Hilfebedürftigkeit.

Die Förderung von Weiter-/Ausbildungen liegt im Ermessen des Jobcenters. Wenn du bereits eine abgeschlossene Erstausbildung hast, steht bei ihnen eine Weiter-/ Zweitausbildung für dich höchstwahrscheinlich nicht „vorrangig“ auf dem Plan :wink:

LG

Hallo,
es ist zunächst keine Zwangsarbeit. Vielmehr ist es eine Tätigkeit, die die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen sollen.
Scherz beiseite:

  1. Man muss nix unterschreiben.
  2. Maßnahmen nur, wenn das Jobcenter begründen kann, warum es für den Hilfeempfänger sinnvoll ist.
    3, Falls es versicherungspflichtig ist: keine Chance auf Verweigerung: jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden.
  3. Ich empfehle: zur nächsten freien Beratungsstelle, zB von Diakonie oder Caritas, und EinglVereinb und Bescheid zur Maßnahme mitnehmen. Denen fällt schon was ein…

Das blöde ist ich habe schon unterschrieben, kann man da noch raus wenn ich merke das ist eine Zwangsarbeit und mir keine grössere Chancen in der Jobbsuche gibt?
Sozialversicherungspflichtig ist es nicht und ein Arbeitszeugnis bekomme ich auch keins.

Hallo - also du musst natürlich keine Toiletten putzen gehen, wenn du eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufman hast. Das heisst aber nicht, dass du überhaupt keine anderen Arbeiten ausführen musst, denn es ist nun mal so, dass man dich einfach wieder in Arbeit bringen will und da muss man halt auch Kompromisse eingehen, die man jedoch auch vertreten kann. Sicher kann das Amt dich auch fördern,aber wie das so ist, Förderung kostet Geld, was das amt nicht gern zahlen will. Du musst aber doch wissen, wo und bei welcher Firma du arbeiten sollst? Steht doch sicher auf dem Schreiben drauf, wer da dein Arbeitgeber ist. Da ruft man dort mal an und fragt, als was man denn da eingestellt wird. Und dann kannst du immer noch entscheiden, ob das eine würdige Arbeit ist oder nicht. Sollte sich herausstellen, dass man dich da zum toiletten putzen einstellt, kannst du das selbstverständlich ablehen .

das Jobcenter muß fördern und fordern. Laß dich doch einfach mal überraschen was das für eine Tätigkeit ist. Versuch doch eine Weiterbildung im kfm. Bereich zu bekommen. Schau da auf die Internetseite der jobbörse vom Arbeitsamt nach, was für Träger es gibt. Während dieser zeit brauchst du auch keine Bewrbungen schreiben. Ansonsten gilt 10 bewerbungen in 3 Monaten. Aber überprüfen tun die das eh nicht ob du dich tatsächlich dort beworben hast.

Ja, aber: Beratungsstelle!!!

@lukassss333,
bei deiner Art macht es eine wahre Freude dir zu Antworten.

Suche nicht nach Ausreden, sondern nach einer Arbeit.

Es gibt Firmen die warten bis Du einen Führerschein hast.
Essensdienst, Behinderte fahren usw.

Zu deinem Problem, dir kann man jede Arbeit zuweisen. Egal ob das deinem Wunsch oder Berufsbild entspricht.
Du kannst ganau so im Landschaftsbau (Bauhof) oder als Helfer bei der Schulküche eingesetzt werden.
Man kann dich sogar als Liftboy einsetzen oder als Wagenwäscher.
Nur zum Beispiel nicht in einem Nachtclub als Tänzer nicht.

hab schon so eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben beim Jobbcenter

also Zwangsarbeit, Arbeit die keiner machen will und man wird dazu gezwungen sonst Sanktionen, alles klar, willkommen im KZ!

Erst mal vorweg. Ich mache auch eine MAE-Maßnahme und finde die gar nicht so schlecht. Ich bin auch kaufmännisch ausgebildet und habe dazu noch einen Hochschulabschluß. Meine MAE besteht darin, für behinderte Menschen Wegbeschreibungen im öffentlichen Nahverkehr zu erstellen. Besonders wichtig ist das für Blinde, damit sie sich möglichst ohne fremde Hilfe zurecht finden. Die Wegbeschreibungen verfasse ich als Artikel und sie werden dann in eine Website eingepflegt. Ich nehme mal an, bei Dir handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II
Es gibt einige Richtlinien für Maßnahmen mit MAE: sie müssen zusätzlich sein, dürfen keine festen Arbeitsplätze verdrängen und sie müssen im öffentlichen Interesse liegen. Um was für Arbeiten es sich handelt wird in Deiner EGV (Eingliederungsvereinbarung) stehen, die mit Deiner PAP beim Jobcenter besprochen wurde. Solltest Du eine EGV unterschrieben haben, die Dir jetzt nicht mehr gefällt, ist das Pech für Dich - denn Du mußt sie nicht unterschreiben. Ich habe manchmal mehrfach nachverhandelt, bis ich einverstanden war.
Da ich nicht weiß, was Du für eine EGV hast, kann ich da auch nicht weiter was zu sagen.
Du wirst eine Zuweisung für eine MAE vom Jobcenter bekommen. Darin steht auch noch mal die Art der Tätigkeit. Dann gehst Du in jedem Fall zu dem Träger und stellst Dich vor. Wenn die Arbeit gar nicht zu Dir passt, dann sagst Du (freundlich), dass Du Dir was anderes vorgestellt hast. Oft kommt man dann wieder aus der Nummer raus. Das erstmal dazu. Wenn Du noch mehr wissen möchtest, melde Dich noch mal.
Gruß
Winnie

hallo lukassss333
also was hat dir das Jobcenter denn für Zwangsarbeit verabreicht.
ich glaube nicht, das in solch einer Maßnahme Toiletten putzen an der Tagesordnung sind. wenn ja dagegen kann man sich währen.
Am besten du sucht dir erstmal in einer Arbeitszeitfirma einen Job, wo du denkst das du das schaffst, es gibt dort auch Hilfsarbeiten die gut bezahlt werden.
Da kann dir das Jobcenter nicht solche Zwangarbeiten wie du die nennst dir aufdrücken.
so habe ich auch angefangen, erst in einer Arbeitszeitfirma, bin dort verliehen worden, und dort wo ich gearbeitet habe wurde ich nach einem viertel Jahr übernommen.
Ich hoffe dir gelingt das auch. Es gibt verschiedene Arbeitszeitfirmen für Bau , Handwerk, Gasttronomie, im medizinischen Bereich usw. auch im kaufmännischen Bereich gibt es sowas, versuch es doch dort mal. und schau ins Internet. Gebe Arbeitszeitfirma für kaufmännische Bereich für deine Gegend ein. vielleicht findest du da etwas.
würde mich freuen wenn ich dir damit ein wenig helfen konnte und wenn du über deinen Erfolg berichtest.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Was möchtest du mir damit sagen? Trotzdem musst du doch wissen, wo du zum Arbeiten hin musst? Und da erkundigt man sich dann. Eine eingliederung zu unterschreiben heisst ja noch lange nicht, dass man alles machen muss. Sicherlich sollte man sich nicht zu fein sein, aber einen Job als Toliletenputzer
musst du definitiv nicht annehemen.

Mit dieser Antwort erübrig sich jede weitere Unterhaltung.

Hey Lukassss 333,
wälze am Wochenende meine schlauen Bücher. Melde Sonntagabends.

by medealuna

Ich arbeite weder als  Anwalt,Notar o. bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

Hallo Lukas,
das Jobcenter kann dich nur dazu zwingen, Arbeiten auszuführen, die nicht gegen die guten Sitten und das Recht verstoßen oder die Du aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen kannst.
Gegen das Recht würde verstoßen, wenn der JC Dich als Fahrer für Essen auf Rädern einsetzen würde, da Du schreibst, Du hättest keinen FS. Allerdings wird dies in der Regel beim ersten Termin beim Arbeitsvermittler in das System eingepflegt, so dass Du so einen Job vermutlich auch nicht angeboten bekommst.
Im SGB II gibt es keinen Berufsschutz, d.h. Du musst auch eine Arbeit als Reinigungskraft oder, sehr beliebt, als Pflegehilfskraft annehmen, selbst wenn Du ein promovierter Volkswirt sein solltest. Die Pflegehilfskraft könntest Du z.B. ablehnen, wenn Du nachweislich ein orthopädisches Leiden hast.
Das steht aber in dieser Broschüre genauer drin:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Normalerweise wird diese Broschüre zusammen mit dem Erstantrag ausgehändigt. Weitere gute Informationen findest Du bei hartz-iv.info oder dem Forum von Tacheles e.v. Auch unter erwerblos.de finden sich gute Rechtshinweise, die die Gewerkschaften zusammengetragen haben.

Hallo,
was du wahrscheinlich unterschrieben hast, war eine Eingliederungsvereinbarung. Ich kann dir leider keine Pauschalantwort geben, wie du dich verhalten sollst, wenn du dann irgend wann einmal ein Arbeitsangebot bekommst. Warte doch erst einmal ab, was das Jobcenter dir für eine Arbeit anbietet. Vielleicht ist es eine Tätigkeit die dir Spaß macht. Das Jobcenter setzt dich schon analog deiner Qualifizierung ein. Du wirst sicherlich nicht Putzen gehen müssen, wenn du eine abgeschlossene kaufmännische Ausblidung hast.

Gruß
flottebiene

Hallo Lukas,
was der Satz bedeutet, weiß ich nicht.
Aber ich vermute, Du bist jung und hast Ansprüche, was Job und Verdienst betrifft. Aber solch einen Job bekommst Du eher aus einem ingekündigte Arbeitsverhältnis. Bei Deiner Ausbildung kanst Du locker bei Zeitarbeit oder Callcentern( die boomen z.Z. und es gibt sie auch mit Betriebsrat und Arztversorgung u.s.w.) arbeiten. Dann mußt Du nicht Toiletten putzen und kannst Dich bei Deinem Traumjob bewerben und hast vielleicht auch eine Chance. ich bin fast 60 und glaub mir, alles ist besser als Hartz IV.
Viel Glück, Wed

Sorry,

kann Ihnen in diesen bereich nicht weiter helfen