wir stehen vor einem bisher schwer zu bewältigendem Problem. Mein Schwiegervater wohnt in einem Haus, das mittlerweile vor Schimmel nur so strotzt. Die Decken sind teilweise komplett schwarz, es regnet hinein, es wachsen sogar Pilze an der Decke.
Keine Frage, dass der Zustand gesundheitsgefährdend ist. Eine Sanierung kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage. Er benötigt mittlerweile aufgrund einer Demenz eine Tagespflegerin, die ihm Medikamente bringt und die Einnahme überwacht. Zumindest bisher. Die Pflegerin verweigert es ab jetzt allerdings, das Haus zu betreten.
Wie würden ihn gerne aus dem Haus zu bekommen, entweder in eine Mietwohnung oder sogar in betreutes Wohnen.
Jetzt kommt der Knackpunkt: Er weigert sich auszuziehen und stellt auf stur. Solange er nicht entmündigt ist, können wir ihn aber nicht dazu zwingen auszuziehen. Oder doch? Genau das ist die Frage: Welche Möglichkeiten haben wir dazu? Es soll ja alles zu seinem Wohl sein, er sieht den Ernst der Lage aber nicht.
Hallo,
kann ich mit gut vorstellen - wir hatten auch mit einem guten älteren Freund einen ähnlichen Fall.
Mein Rat ist:
Arzt, Gesundheitsdienst - die dann feststellen, daß die Wohnung aus gesundheitsgefährdeten Gründen nicht bewohnbar ist.
Es besteht ja eine akute Gefahr für die Gesundheit. (Gesundheitsgefahr im Verzug)
Dann erfolgt eine zwangsweise Einweisung in ein Pflegeheim. Hat er bereits eine Pflegestufe?
Mit dieser Behörde setzt sich dann das Pflegeheim in Verbindung.
Mit dem Schwiegervater werdet ihr das nicht klären können - das macht euch nur verrückt.
Das Ganze hat nichts mit böser Entmündigung zu tun - ihr müsst so handeln, alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.
Ja, er hat seit kurzer Zeit die Pflegestufe 0. Warum er die 1 nicht bekommen hat ist mir ein Rätsel. Der Folgeantrag wird aber bald gestellt zumal er zur Zeit eh im Krankenhaus liegt.
Und richtig, mit böser Entmündigung hat das absolut nichts zu tun. Wir möchten ihm einfach nur helfen.
Aktuell würden wir ihn auch lieber in einer Wohnung unterbringen, in der sich ein ambulanter Pflegedienst um ihn kümmern kann. Das Pflegeheim kommt mit Sicherheit nur in Frage, wenn es sein gesundheitlicher Zustand nicht mehr weiter zulässt.
in Brandenburg ist eine gerichtliche Anordnung der Unterbringung auf Antrag des sozialpsychiatrischen Dienstes möglich, wenn der Mann sein Leben oder seine Gesundheit durch sein Verhalten, das durch die Demenz begründet ist, ernsthaft gefährdet.
Übrigens: Entmündigungen gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr. In der beschriebenen Situation wäre es sicherlich sinnvoll, beim Gericht die Bestellung eines Betreuers anzuregen: Wenn man hier selber inititativ wird, hat man eher einen Einfluss darauf, wer der zum Betreuer bestellt wird (und damit auch, wie engagiert er die Aufgabe wahrnimmt).
wenn der Mann jetzt verpflanzt wird, wird das nur gehen, wenn man ihn einschließt - sonst wird er so gut wie täglich irgendwo anders orientierungslos aufgegriffen werden, weil er spontan versuchen wird, zu seiner jetzigen Wohnung zurückzukehren.
Und einschließen darf ihn so ohne weiteres niemand, auch nicht seine nächsten Verwandten oder irgendjemand von einem Wohn- oder Pflegeheim. Es wird also nötig sein, dass sich jemand von Euch zum Betreuer bestellen lässt. Die Betreuung ist viel differenzierter als früher die „Entmündigung“; also darauf achten, dass sie sehr weit geht und sich u.a. auf Aufenthaltsbestimmung erstreckt.