Hallo,
Warum das aber überhaupt möglich ist, verschließt sich mir auch. Schließlich hat auch so ziemlich jede Wohnung einen Telefonanschluss ohne dass ich den nutzen müßte.
Im Unterschied zum Telefonanschluss gibt es beim Kabel die Möglichkeit eines Hausanschlusses mit eigener Unterverteilung, wobei dann nur ein Vertrag des Hausbesitzers mit der Kabelgesellschaft existiert.
Du vergleichst deshalb Äpfel mit Birnen.
Also wenn es so ist, dass bei Kabel ausschließlich diese Möglichkeit besteht, dann stimme ich dem zu.
Ich gebe zu, dass das mein technisches Verständnis übersteigt. Hatte ich ja auch so formuliert.
Also beim Telefon gäbe es technisch keine Möglichkeit einen Hausanschluß mit eigener Unterverteilung für jede Wohnung zu machen? Haben dann Unternehmen mit 100 Rufnummern tatsächlich für jede Nummer einen eigenen Anschluss?
Und wenn es beim Kabel die Möglichkeit gibt solche Hausanschlüße mit eigener Unterverteilung zu machen, dann bedeutet diese Formulierung, dass es auch die Möglichkeit gibt jede Wohnung einzeln anzuschließen? O.K. Das ist wahrscheinlich eine rhetorische Frage, da es jedenfalls bei uns so ist. Also nicht bei einem uralten Analoganschluß, sondern diese neuen mit rückkanalfähig und allen möglichen digitalen HD- und sonstwas Programmen. Das scheint also technisch möglich zu sein. Das wäre für mich daher kein nachvollziehbares Argument dafür, dass man dann jeden mit solch einem Anschluß zwangsbeglücken könnte. Schließlich hat man dann extra diese Option gewählt, obwohl es eben auch noch die andere gegeben hätte.
Dann wäre es auch möglich für das Telefon einen Hausanschluss zu legen und eine hausinterne Verteilung vorzunehmen und so jedem Bewohner einen solchen Anschluß aufzudrücken.
Also eigene Anschlüsse für jede Wohnung wären dann die Äpfel und Hausanschluß mit interner Verteilung wären dann die Birnen. Wenn es jeweils auschließlich die eine oder andere Option gäbe, wäre das in der Tat kein sinnvoller Vergleich.
Und da es jedoch diese beiden Optionen gibt, kann ich es nicht ganz nachvollziehen, welchen Vorteil der Vermieter/Verwalter davon hat, wenn alle Wohnungen zwangsbeglückt sind. Wäre es nicht einfacher, wenn man das dem jeweiligen Wohnungsnutzer überläßt? Schließlich bliebe man dann auf diesen Kosten sitzen, wenn die Wohnung nicht vermietet ist oder der Mieter einfach nicht zahlt. Beides kommt ja durchaus öfter vor.
Also wie gesagt, finde ich es dabei durchaus gerechtfertigt und nachvollziehbar die Installationskosten als Modernisierungsmaßnahme über eine entsprechende Erhöhung vom jeweiligen Mieter bezahlen zu lassen. Für die entgeltpflichtige Benutzung irgendwelcher Fernsehprogramme oder sonstiger Dienstleistungen, die darüber möglich sind, kann ich das weniger gut nachvollziehen und mich würden daher ebendiese Beweggründe interessieren es so zu tun. Die müssen schließlich so nachhaltig sein, dass es auch der Gesetzgeber so sieht.
Grüße