Zwangsbeglückung mit Kabelfernsehen

Hallo Allerseits,

ich hätte da ein theoretischen Fall.
In der Alterswohnanlage „Trübsal“ hat ein Kabelfernsehbetreiber „Unnützmdia GmbH“ vor vielen Jahren Kabelanschlüsse gelegt.
Diese Anschlüsse fanden bei den Mietern wenig anklang, weil die sich mit den öffentlichrechtlichen Programmen begnügten, die frei über Luft empfangbar waren.
Mit der Einführung von DVBT wurde die Situation für die Unnützmedia nicht besser.

Nun geht die Wohnungsgesellschaft „Drecksäck GmbH“ hin, und legt die Gebühren für rückkanalfahige Breitbandanschlüsse auf alle Mieter um. Wer bisher Kunde eines Kabelfernsehanbieters war, braucht keine Gebühren mehr zu zahlen. D.h. alle Mieter werden zwangsweise Kabelfernsehkunde, ob sie wollen, oder nicht.

Ist so was rechtens und wen ja in welchem Rahmen?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos,

in Ordnung ist dies natürlich nicht. Allerdings steht vermutlich im Mietvertrag die Kabelgebühr unter Betriebskosten aufgeführt.
Paradoxerweise kann nun der, der einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter hat, sich besser dagegen wehren, da er auf Erfüllung desselben bestehen kann.

Wehrt man sich dagegen mit dem Argument, keinen Vertrag zu haben, wird vermutlich auf die entsprechende Klausel im Mietvertrag hingewiesen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Allerdings steht
vermutlich im Mietvertrag die Kabelgebühr unter Betriebskosten
aufgeführt.

Gehen wir mal davon aus, dass im Mietsvertag kein Kabelfernsehen erwähnt ist, weil bei Abschluß des Mietvertages sowas nicht in Sicht war.
Das Kabelfernsehen läuft über allgemeine Betriebskosten.

Gruß
Carlos

Dann fehlt es hier an einer vertraglichen Grundlage.
Betriebskosten müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sein.

Gruß!

Horst

Da lehnt sich jemand weit aus dem Fenster mit seiner Aussage.
Was ist, wenn im Rahmen der Installation die vertraglichen Grundlagen geschaffen wurden?

vnA

Dann würde das Ausgangsposting wohl anders aussehen.

Gruß!

Horst

Hallo,

ich hätte da ein theoretischen Fall.
In der Alterswohnanlage „Trübsal“ hat ein Kabelfernsehbetreiber „Unnützmdia GmbH“ vor vielen Jahren Kabelanschlüsse gelegt.
Diese Anschlüsse fanden bei den Mietern wenig anklang, weil die sich mit den öffentlichrechtlichen Programmen begnügten, die frei über Luft empfangbar waren.
Mit der Einführung von DVBT wurde die Situation für die Unnützmedia nicht besser.
Nun geht die Wohnungsgesellschaft „Drecksäck GmbH“ hin, und legt die Gebühren für rückkanalfahige Breitbandanschlüsse auf alle Mieter um.

Reden wir hier vom gleichen Kabelanschluß oder fand hier eine Modernisierung statt?

Wer bisher Kunde eines Kabelfernsehanbieters war, braucht keine Gebühren mehr zu zahlen.

Aber dafür jetzt welche über die Nebenkostenabrechnung oder über eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung?

D.h. alle Mieter werden zwangsweise Kabelfernsehkunde, ob sie wollen, oder nicht.

Und bezahlen dafür jetzt auch was?

Ist so was rechtens und wen ja in welchem Rahmen?

Das hängt wohl ein bißchen von der Beantwortung der Fragen ab.

Grüße

Hallo,

zunächst einmal Danke für das Interesse. Machen wir den Fall konkreter.

Reden wir hier vom gleichen Kabelanschluß oder fand hier eine
Modernisierung statt?

Im jahr 2009 hätte eine Modernisierung stattgefunden, bei der die Hausverteilernetze modernisiert und die Wohnungen Multimedia-Anschlussdosen erhalten hätten.

Wer bisher Kunde eines Kabelfernsehanbieters war, braucht keine Gebühren mehr zu zahlen.

Aber dafür jetzt welche über die Nebenkostenabrechnung oder
über eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung?

Letzteres, über die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung. Bei bisherigen Kabelkunden entfiele die Kabelgebühr, Sie wäre mit den Betriebskosten für die Wohnung abgegolten.
Die Kosten in der Betriebsabrechnung lägen bei 13 bis 14 Euro im Monat, was über die Jahre ein happiger Betrag für ein Netzwerk wäre.

Gruß
Carlos

Mit so etwas hatte ich gerechnet.
/t/zwangsbeglueckung-mit-kabelfernsehen/6490363/8

Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich es immer noch nicht so verstanden, dass ich mich fähig fühle eine abschließende Meinung zu äußern.

vnA

Hallo,

zunächst einmal Danke für das Interesse. Machen wir den Fall konkreter.

Reden wir hier vom gleichen Kabelanschluß oder fand hier eine Modernisierung statt?

Im jahr 2009 hätte eine Modernisierung stattgefunden, bei der die Hausverteilernetze modernisiert und die Wohnungen Multimedia-Anschlussdosen erhalten hätten.

Wer bisher Kunde eines Kabelfernsehanbieters war, braucht keine Gebühren mehr zu zahlen.

Aber dafür jetzt welche über die Nebenkostenabrechnung oder über eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung?

Letzteres, über die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung. Bei bisherigen Kabelkunden entfiele die Kabelgebühr, Sie wäre mit den Betriebskosten für die Wohnung abgegolten.
Die Kosten in der Betriebsabrechnung lägen bei 13 bis 14 Euro im Monat, was über die Jahre ein happiger Betrag für ein Netzwerk wäre.

In der Tat, wobei ich jetzt nochmal nachfragen muss. Es gab einerseits eine Mieterhöhung auf dieser Erhöhung. Das ist rechtlich möglich. Inwiefern man jetzt auch noch die Gebühren für die Nutzung über die Nebenkosten abrechnen kann, hängt dann in der Tat vom Inhalt des Mietvertrages ab. Sind sie dort vorgesehen ist es auf jedenfall möglich.
Warum das aber überhaupt möglich ist, verschließt sich mir auch. Schließlich hat auch so ziemlich jede Wohnung einen Telefonanschluss ohne dass ich den nutzen müßte. Aber da die Kabelbetreiber ja auch in dieses Geschäft einsteigen wollen, kommt vielleicht noch die Möglichkeit Mieter auch hier mit Zwangsanschlüssen zu beglücken.
Das die Telekom das noch nicht ins Gesetz gemogelt hat, also sie noch Staatskonzern und Monopolist war, ist wirklich ein Lapsus.

Grüße

Hallo,

Warum das aber überhaupt möglich ist, verschließt sich mir
auch. Schließlich hat auch so ziemlich jede Wohnung einen
Telefonanschluss ohne dass ich den nutzen müßte.

Im Unterschied zum Telefonanschluss gibt es beim Kabel die Möglichkeit eines Hausanschlusses mit eigener Unterverteilung, wobei dann nur ein Vertrag des Hausbesitzers mit der Kabelgesellschaft existiert.
Du vergleichst deshalb Äpfel mit Birnen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Warum das aber überhaupt möglich ist, verschließt sich mir auch. Schließlich hat auch so ziemlich jede Wohnung einen Telefonanschluss ohne dass ich den nutzen müßte.

Im Unterschied zum Telefonanschluss gibt es beim Kabel die Möglichkeit eines Hausanschlusses mit eigener Unterverteilung, wobei dann nur ein Vertrag des Hausbesitzers mit der Kabelgesellschaft existiert.
Du vergleichst deshalb Äpfel mit Birnen.

Also wenn es so ist, dass bei Kabel ausschließlich diese Möglichkeit besteht, dann stimme ich dem zu.
Ich gebe zu, dass das mein technisches Verständnis übersteigt. Hatte ich ja auch so formuliert.
Also beim Telefon gäbe es technisch keine Möglichkeit einen Hausanschluß mit eigener Unterverteilung für jede Wohnung zu machen? Haben dann Unternehmen mit 100 Rufnummern tatsächlich für jede Nummer einen eigenen Anschluss?

Und wenn es beim Kabel die Möglichkeit gibt solche Hausanschlüße mit eigener Unterverteilung zu machen, dann bedeutet diese Formulierung, dass es auch die Möglichkeit gibt jede Wohnung einzeln anzuschließen? O.K. Das ist wahrscheinlich eine rhetorische Frage, da es jedenfalls bei uns so ist. Also nicht bei einem uralten Analoganschluß, sondern diese neuen mit rückkanalfähig und allen möglichen digitalen HD- und sonstwas Programmen. Das scheint also technisch möglich zu sein. Das wäre für mich daher kein nachvollziehbares Argument dafür, dass man dann jeden mit solch einem Anschluß zwangsbeglücken könnte. Schließlich hat man dann extra diese Option gewählt, obwohl es eben auch noch die andere gegeben hätte.

Dann wäre es auch möglich für das Telefon einen Hausanschluss zu legen und eine hausinterne Verteilung vorzunehmen und so jedem Bewohner einen solchen Anschluß aufzudrücken.

Also eigene Anschlüsse für jede Wohnung wären dann die Äpfel und Hausanschluß mit interner Verteilung wären dann die Birnen. Wenn es jeweils auschließlich die eine oder andere Option gäbe, wäre das in der Tat kein sinnvoller Vergleich.

Und da es jedoch diese beiden Optionen gibt, kann ich es nicht ganz nachvollziehen, welchen Vorteil der Vermieter/Verwalter davon hat, wenn alle Wohnungen zwangsbeglückt sind. Wäre es nicht einfacher, wenn man das dem jeweiligen Wohnungsnutzer überläßt? Schließlich bliebe man dann auf diesen Kosten sitzen, wenn die Wohnung nicht vermietet ist oder der Mieter einfach nicht zahlt. Beides kommt ja durchaus öfter vor.

Also wie gesagt, finde ich es dabei durchaus gerechtfertigt und nachvollziehbar die Installationskosten als Modernisierungsmaßnahme über eine entsprechende Erhöhung vom jeweiligen Mieter bezahlen zu lassen. Für die entgeltpflichtige Benutzung irgendwelcher Fernsehprogramme oder sonstiger Dienstleistungen, die darüber möglich sind, kann ich das weniger gut nachvollziehen und mich würden daher ebendiese Beweggründe interessieren es so zu tun. Die müssen schließlich so nachhaltig sein, dass es auch der Gesetzgeber so sieht.

Grüße

Hallo,

Also beim Telefon gäbe es technisch keine Möglichkeit einen
Hausanschluß mit eigener Unterverteilung für jede Wohnung zu
machen? Haben dann Unternehmen mit 100 Rufnummern tatsächlich
für jede Nummer einen eigenen Anschluss?

Nein, es gibt auch die Möglichkeit einer Haustelefonanlage, wie sie in den meisten größeren Firmen verwendet wird. Nur ist sowas heftig teuer und wird deshalb (außer in winzigem Maßstab, innerhalb einer Wohnung/Haus mit meist nur einer oder zwei Amtsleitungen) in keinen Miethaus verwendet. Im Unterschied zu einer Kabelverteilung (ein kleiner Verstärker, das ist alles) besteht eine Telefonanlage eben aus einer recht komplexen, intelligenten Anlage. Sie muss ja vermitteln können. Und es muss eine Abrechnung gemacht werden, dazu muss alles aufgezeichnet werden. Datenschutzprobleme sind dann das nächste Hinderniss. Es kommt der fehlende Luxus der Möglichkeit des gleichzeitigen Telefonierens hinzu.
Bei einer Kabelanlage ist das alles kein Thema. Natürlich funktioniert bei einer derartigen Kabelverteilung andererseits das Internet/Telefon über das Kabel nicht.

Zum rechtlichen kann ich nichts sagen, deshalb habe ich mich ja diesbezüglich rausgehalten.
Gruß
loderunner

Hallo,

Bei einer Kabelanlage ist das alles kein Thema. Natürlich funktioniert bei einer derartigen Kabelverteilung andererseits das Internet/Telefon über das Kabel nicht.

Achso. Das wäre dann natürlich für den Kabelbetreiber schlecht, wenn er zusätzlich noch Internet und Telefonanschluß verkaufen will.

Zum rechtlichen kann ich nichts sagen, deshalb habe ich mich ja diesbezüglich rausgehalten.

Schade. Mich würde ja zunächst auch nur mal interessieren, warum ein Vermieter sich für die Option der Hausverteilung entscheidet, wenn es auch die von Einzelanschlüssen gibt. Dass der Kabelnetzbetrieber sich bevorzugt dafür entscheidet (wenn er nicht noch zusätzlich Telefon- und Internetanschluß verkaufen will) ist mir schon klar, Zwangskunden sind schließlich immer noch die besten Kunden.
Vielleicht hat jemand eine Idee, warum man sich als Vermieter für diese Option anstatt der anderen entscheiden sollte.
Davon ausgehend, dass eine Vermietungsimmobilie dazu dient Geld zu verdienen, muss es ein finanzieller Grund sein. Da er jedoch die Installationskosten über eine Mieterhöhung wieder reinbekommt, kann es eigentlich nur noch so sein, dass er auch an den Entgelten für die Nutzung etwas verdient.

Grüße

Vielleicht hat jemand eine Idee, warum man sich als Vermieter
für diese Option anstatt der anderen entscheiden sollte.
Davon ausgehend, dass eine Vermietungsimmobilie dazu dient
Geld zu verdienen, muss es ein finanzieller Grund sein. Da er
jedoch die Installationskosten über eine Mieterhöhung wieder
reinbekommt, kann es eigentlich nur noch so sein, dass er auch
an den Entgelten für die Nutzung etwas verdient.

si tacuisses pilósophus manisses

vnA

Hallo,

Mich würde ja zunächst auch nur mal interessieren,
warum ein Vermieter sich für die Option der Hausverteilung
entscheidet, wenn es auch die von Einzelanschlüssen gibt.

Weil er Satellitenschüsseln und Antennenwälder nicht mag? Weil er einen Mehrwert für seine Wohnungen sieht? Weil er Aktioen von der Kabelgesellschaft hat? Weil er es halt immer so macht? Weil er dann weniger Ärger vermutet? Weil die Kabel von einer ehemaligen Gemeinschaftsantennenanlage eh’ schon lagen und es so am einfachsten war bei der Umstellung?
Und es gibt sicher noch haufenweise andere Gründe, die nicht unbedingt was mit Geld zu tun haben.
Eine rechtliche Frage ist das übrigens nicht.
Gruß
loderunner

Hallo

Vielleicht hat jemand eine Idee, warum man sich als Vermieter
für diese Option anstatt der anderen entscheiden sollte.

Ich hätte da eine Idee.

Der Vermieter (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) trifft keine Entscheidung, sondern die Mitarbeiter der Gesellschaft.

Da sind einfache Angestellte, die sich modernen Technologien mehr oder weniger schlau machen. Da sind Chefs und Bosse, die Entscheidungen treffen und da sind die Vertriebler.

Kabel-TV kämpft auf dem deutschen Markt massiv ums Überleben.
Satelliten-TV und DVBT kosten nur einmalige Investitionen und das war es. Pay-TV gibt es von Sky. Fürs Internet und Telefonieren gibt es massig Anbieter. Ein großer Markt wo hart gekämpft wir.

Kabel-TV ist also allenfalls im Gesamtpaket konkurrenzfähig, d.h. Highspeed-Internet, Telefonie-Flat und Pay-TV in Kombination. Und das Ganze wird nur in großen Wohneinheiten angeboten. Kurzum Kabel-TV ist, bzw wäre zum Sterben verurteilt.

Was also macht Unitymedia? Sie machen Werbung und setzen Spitzenvertriebler auf die Wohnungsgesellschaften an. Diese bearbeiten die Entscheider.
Für alternative Systeme, z.b. eine Gemeinschaftssatellitenantenne gibt es keine entsprechende Lobby. Der Verkäufer vom örtliche TV- und Satelliten-Laden wird vielleicht mal von einem einfachen Angestellten der Wohnungsgesellschaft angesprochen, aber zum Geschäftsführer kommt er häufig nicht.

Gute Vertriebler schaffen es im Handumdrehen einer alten Frau eine Heizdecke für 350 € und „edles“ Porzellan für 2200 € zu verkaufen. Sehr gute Vertriebler schaffen es eine Geschäftsführung davon zu überzeugen, dass digitale Kabel-Systeme das Nonplusultra für Mieter sind.

Gruß
Carlos

Hallo,

Mich würde ja zunächst auch nur mal interessieren, warum ein Vermieter sich für die Option der Hausverteilung entscheidet, wenn es auch die von Einzelanschlüssen gibt.

Weil er Satellitenschüsseln und Antennenwälder nicht mag?

Das kann nur durch Hausanschlüsse anstatt Einzelanschlüssen erreicht werden?

er einen Mehrwert für seine Wohnungen sieht?

Wasr ausschließlich durch Hausanschlüsse anstatt Einzelanschlüssen erreicht werden kann?

Weil er Aktioen von der Kabelgesellschaft hat?

Kann man das näher umschreiben? Koks und Nutten? Oder Zuschüsse auf die Installationskosten und Rabatt auf die Nutzungsentgelte? Das wäre für mich immerhin ein guter Grund.

Weil er es halt immer so macht?

Jede Woche?

Weil er dann weniger Ärger vermutet?

Wenn ich die Frage dazu hier und anderswo lese, muss das ein sehr naiver Vermieter sein.

Weil die Kabel von einer ehemaligen Gemeinschaftsantennenanlage eh’ schon lagen und es so am einfachsten war bei der Umstellung?

Und die alten Gemeinschaftsantennenanlagenkabel können die neuen digitalen Programme befördern?

Und es gibt sicher noch haufenweise andere Gründe, die nicht unbedingt was mit Geld zu tun haben.

Naja, aber nur weil er es schön findet kann er doch nicht jedem einen kostenpflichtigen Besuch von Nutten aufschwatzen?

Eine rechtliche Frage ist das übrigens nicht.

Na doch. Mich interesssiert eben, warum es rechtlich möglich ist jemanden zur kostenpflichtigen Nutzung eines Kabelanschlusses zu zwingen, während dies bei Telefon und Internet nicht geht. Sowas erhöht doch zweifellos ebenso den Mehrwert einer Wohnung. Genauso wie ein Fahrstuhl oder eine neue Heizungsanlage. Und da dies so ist, können solche Modernisierungsmaßnahmen nicht nur in Form einer Mieterhöhung umgelegt, sondern auch die laufenden Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden (und das auch wenns vorher nicht im Mietvertrag erwähnt war).
Also warum geht´s bei Kabel und bei Telefon nicht. Oder geht es vielleicht, aber keiner machts?

Grüße

Plonk! (owt)
nix