Zwangsbehandlung bei Schizophrenie gerechtfertig?

Kann mir hier jemand seine Erfahrungen bezüglich Zwangsbehandlung in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung schildern?
Am hilfreichsten wäre es, wenn selbst Betroffene sich melden würden; aber auch über Antworten von Angehörigen würde ich mich freuen.

Ich frage deswegen, weil meine Schwester seit 4 Wochen zwangsweise auf der Geschlossenen ist. Sie ist an Schizophrenie erkrankt und hat auf Grund ihrer Wahnvorstellungen nicht nur Familienangehörige sondern auch fremde Personen angegriffen; „zum Glück“ nur mit den Fäusten. Außerdem konnte sie sich nicht mehr selbst versorgen, hat nichts mehr gegessen, ist total abgemagert und verwahrlost.
Da sie immer noch keine Krankheitseinsicht zeigt und zu niemand mehr einen Zugang zu ihr finden kann (sie denkt, dass wir alle mit dem Geheimdienst in Verbindung stehen und sie überwachen, vergasen und vergiften wollen) steht jetzt im Raum, ob nicht zwangsbehandelt werden soll.

Ich versuche mich immer in die Situation meiner Schwester zu versetzen und aus ihrer Sicht muss ich sagen, dass eine Zwangsbehandlung wirklich das schlimmste wäre, was man mir antun könnte; vor allem, weil sich dadurch ja meine ganzen Ängste bestätigen würden…
Andererseits, würde ich, wenn ich so krank werden würde und die Realität völlig falsch interpretieren würde auf jeden Fall wollen, dass ich behandelt werde. Zumindest sehe ich das jetzt aus meiner Sicht als „Gesunder“ so. Ich habe mir schon überlegt, ob ich mich sogar mal von einem Anwalt beraten lassen kann, ob es nicht möglich ist, so was wie eine Patientenverfügung aufsetzen zu lassen, die beinhaltet, dass, falls ich eine Psychose bekomme, auch gegen meinen Willen behandelt werden will.

Das was ich bis jetzt im Internet zur Zwangsbehandlung recherchieren konnte war durchwegs negativ. Ist es tatsächlich so, dass der Erkrankte auch nach „erfolgreicher Zwangsbehandlung“ nie einsieht, dass die Behandlung notwendig war und erwartet hätte, dass man anders mit ihm umgegangen wäre? Aber was gibt es denn als Alternative, vor allem, wenn der Patient tätlich wird, auch wenn es aus seiner Sicht nur Selbstverteidigung ist?

Es ist so schrecklich, nichts tun zu können und das Gefühl zu haben dass Beides falsch ist: sowohl eine Zwangsbehandlung als auch weiterhin abzuwarten und sie ihrer Psychose zu überlassen. Hier gilt es anscheinend das größere Übel gegen das kleinere abzuwägen, aber ich weis beim besten willen nicht, was das kleinere Übel ist…

Monika

Hier gilt es anscheinend das größere Übel gegen
das kleinere abzuwägen, aber ich weis beim besten willen
nicht, was das kleinere Übel ist…

Wenn Dritte in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden, ist eine Zwangsbehandlung immer das geringere Übel. Ich meine, bedenke dabei: Über kurz oder lang wäre die Alternative der Knast, denn Körperverletzung ist eine Straftat.

Gruß,

.mvh

Ich versuche mich immer in die Situation meiner Schwester zu
versetzen und aus ihrer Sicht muss ich sagen, dass eine
Zwangsbehandlung wirklich das schlimmste wäre, was man mir
antun könnte; vor allem, weil sich dadurch ja meine ganzen
Ängste bestätigen würden…

Das finde ich ein bisschen kurz gedacht. Eine „Zwangsbehandlung“ ist ja psychotherapeutisch kaum möglich. Es ginge also zunächst mal vor allem um eine medikamentöse Behandlung. Nun kannst du sagen, deine Schwester wird Panik bekommen, wenn man ihr gegen ihren Willen ein Mittel verabreicht. Aber früher oder später soll das Medikament ja gerade dafür sorgen, dass solche Gefühle einer anderen Wahrnehmung weichen.

Andererseits, würde ich, wenn ich so krank werden würde und
die Realität völlig falsch interpretieren würde auf jeden Fall
wollen, dass ich behandelt werde.

Eben. Deine Argumentation ist ja verständlich. Andererseits sind auch andere Behandlungen verschiedenster Krankeiten und Leiden nicht immer angenehm. Und wie gesagt: Der Zwang ist doch recht begrenzt.

Ich halte es jedenfalls nicht für ein menschenwürdiges Dasein, schizophren oder mit sonstigen Psychosen zu leben. Und ich glaube auch nicht, dass du dir Sorgen machen musst, sondern dass man heute einen ziemlich professionellen Umgang mit psychisch Kranken pflegt.

Levay

Über kurz oder lang
wäre die Alternative der Knast, denn Körperverletzung ist eine
Straftat

und Schizophrenie in der Regel wohl ein Schuldausschließungsgrund gem. § 20 StGB.

Levay

Über kurz oder lang
wäre die Alternative der Knast, denn Körperverletzung ist eine
Straftat

und Schizophrenie in der Regel wohl ein
Schuldausschließungsgrund gem. § 20 StGB.

Ich bin kein Jurist, aber dann eben doch Zwangsbehandlung, d.h dann sowieso Unterbringung in der Psychatrie?

kernig

Über kurz oder lang
wäre die Alternative der Knast, denn Körperverletzung ist eine
Straftat

und Schizophrenie in der Regel wohl ein Schuldausschließungsgrund gem. § 20 StGB.

Verzeih die Ausdrucksweise, aber leg doch bitte mal die juristischen Scheuklappen ab. Die Geschichte mit dem Schuldausschließungsgrund gibt es doch nur, weil es dann eben andere Möglichkeiten gibt, die Allgemeinheit vor solchen Menschen zu schützen.

Das ist doch das Ding, ganz allgemein: Wenn jemand mehrfach und grundlos andere angreift, dann mmüssen diese anderen vor ihm geschützt werden, weil Allgemeinwohl vor Einzelwohl geht, insbesondere bei so elementaren Dingen.

Wenn wir uns darüber einig sind, dann bedeutet das, dass irgendwie sichergestellt werden muss, dass dieser Mensch eben nicht die Möglichkeit hat, andere anzugreifen.

Daraus folgt dann eben eine entsprechende Unterbringung, sofern andere Methoden (Medikamente o.ä.) keinen Erfolg versprechen.

Dort angekommen bleibt dann nur noch die Frage, welcher Art diese Unterbringung ist, und von den denkbaren Möglichkeiten ist die Psychiatrie noch eine ziemlich „sanfte“.

Gruß,

Malte

Hallo Moni

…hat auf Grund ihrer
Wahnvorstellungen nicht nur Familienangehörige sondern auch
fremde Personen angegriffen; „zum Glück“ nur mit den Fäusten.

Das reicht, um auf eine FREMDGEFÄHRDUNG zu schließen, welches wiederum nahelegt, Deine Schwester -auch gegen ihren Willen- auf einer geschlossenen Abteilung festzuhalten.

Hier gilt es anscheinend das größere Übel gegen
das kleinere abzuwägen, aber ich weis beim besten willen
nicht, was das kleinere Übel ist…

Dazu hast Du uns ja dann und wir sagen Dir -wie Malte das schon klar rüberwachsen ließ- dass das kleinere Übel ist, Deine Schwester auf einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung unterzubringen als überall Leute mit blauen Flecken herumhumpeln zu sehen.
Gruß,
Branden

Zwangseinweisung ist natürlich notwendig…

Dazu hast Du uns ja dann und wir sagen Dir -wie Malte das
schon klar rüberwachsen ließ- dass das kleinere Übel ist,
Deine Schwester auf einer geschlossenen psychiatrischen
Abteilung unterzubringen als überall Leute mit blauen Flecken
herumhumpeln zu sehen.

Natürlich ist mir klar, dass sie in die geschlossene psychatrische Abteilung gehört, da sie andere gefährdet.
Aber für mich ist schon ein ganz großer Unterschied zwischen „Zwangseinweisung“ und „Zwangsbehandlung“.

Ich hätte gerne gewusst, was Ihr hier von der Zwangsbehandlung haltet. Ich habe bis jetzt immer gelesen, dass die Betroffenen das als Folter empfinden bzw. empfunden haben; und das nicht nur bei der Behandlung selbst, bei der sie sich ja noch in ihrer Psychose befinden, sondern auch dann wenn die Psychose vorbei ist.

Mich interessiert die Grundsätzliche Frage: Bringt denn eine Zwangsbehandlung überhaupt etwas, wenn die Einsicht, dass die Behandlung notwendig war, weder während noch nach der Psychose vorhanden ist? Ist denn dann die „Folter“ in Form einer Zwangsbehandlung überhaupt gerechtfertigt?

Mich interessiert die Grundsätzliche Frage: Bringt denn eine
Zwangsbehandlung überhaupt etwas, wenn die Einsicht, dass die
Behandlung notwendig war, weder während noch nach der Psychose
vorhanden ist? Ist denn dann die „Folter“ in Form einer
Zwangsbehandlung überhaupt gerechtfertigt?

Gefoltert wird meines Wissens und meiner Erfahrung in deutschen Psychiatrien nicht mehr; wenn Du Verabreichung von Neuroleptika mittels Tabletten und/oder Spritze meinst - das würde ich nicht als Folter bezeichnen.
Die Einsicht ist nicht unbedingt vonnöten. Es handelt sich ja nicht um eine Psychoanalyse, bei der natürlich ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit vorhanden sein muss und es handelt sich auch nicht um Religiöses, bei dem ein Glauben an die Medikation wünschenswert wäre, sondern es geht unter anderem darum, mittels Neuroleptika beim Patienten eine gewisse Distanz zu seiner psychotischen Symptomatik zu erreichen, damit er in dieser nicht total „versinkt“.
Gruß,
Branden

ot Straftaten und psychische Erkrankung
Irgendwie les ich Verwirrung:

Wenn jemand unter Einfluss einer psychischen Störung, beispielsweise einer schizophrenen Psychose, eine Straftat begeht, ist dies nach §§ 20 21 StGB ein schuldmindernder Grund. Dies gilt nicht immer für alle Fälle psychischer Erkrankungen und wird mittels Gutachten untersucht.
Gesetzt den Fall, das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die vorliegende Krankheit maßgeblich ursächlich für das begangene Delikt ist oder mit diesem zusammenhängt, und das Gericht dem Gutachten folgt, besteht die Möglichkeit (§63 StGB) der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Dauer des Aufenthaltes ist unbegrenzt und wird in regelmäßigen Abständen durch das Gericht geprüft. Ähnlich einer Zwangseinweisung, wobei nicht der behandelnde Arzt oder der Psychologe entscheidet, wann wer wieder auf freien Fuß kommt, sondern die Aufsicht obliegt eben dem Staat. (Erstere sprechen natürlich Empfehlungen aus und es gibt externe Überprüfungen- entscheiden tut das letztendlich jedoch der zusändige Richter).

*Juristische Feinheiten weggelassen*

Frosch

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Hallo,

es ist richtig, daß Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung für etliche Patienten ein massiv negatives Erlebnis im Zusammenhang mit der Psychatrie darstellen und daß sie daher oftmals keine längerfristigen Therapiemotivationen erzeugen. Allerdings ist eine Zwangsbehandlung nicht dafür da, die Grundlagen für eine längerfristige Therapie zu legen, und kann damit auch nicht begründet werden. Eine Zwangsbehandlung kann nur durchgeführt werden, um Schaden aufgrund von Selbst- oder Fremdgefährdung (Lebensgefahr, erhebliche Gefahr der eigenen oder anderer Personen) in Folge einer psychischen Störung abzuwenden, bei der die betroffene Person nicht einsichtsfähig ist oder nicht einsichtig handeln kann. Daher ist nur in solchen Fällen die Behandlung ohne oder gegen den Willen der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertreter auf Basis der PsychK-Gesetze möglich.

Beste Grüße,

Oliver Walter

Dazu hast Du uns ja dann und wir sagen Dir -wie Malte das
schon klar rüberwachsen ließ- dass das kleinere Übel ist,
Deine Schwester auf einer geschlossenen psychiatrischen
Abteilung unterzubringen als überall Leute mit blauen Flecken
herumhumpeln zu sehen.

Natürlich ist mir klar, dass sie in die geschlossene
psychatrische Abteilung gehört, da sie andere gefährdet.
Aber für mich ist schon ein ganz großer Unterschied zwischen
„Zwangseinweisung“ und „Zwangsbehandlung“.

Okay - nun, zum einen ist es kaum jemandes Ziel, solche Leute für immer in der geschlossenen zu behalten (das nützt niemandem) und außerdem kostet das auch ein heiden Geld. Also muss man zusehen, dass man solche Menschen so zügig das eben zu verantworten ist, wieder „gesellschaftsfähig“ macht.

Hinzu kommt, dass die Fremdgefährdung ja nur ein Teil ist, auch die Selbstgefährdung will ausdrücklich abgewendet werden, und die Alternative zur Zwangsbehandlung wäre a) dauerhaftes wegsperren unter permanenter Beobachtung oder b) dauerhaftes Ruhigstellen durch harte Medikamente. Beides würde ich eher als Folter empfinden als eine Zwangsbehandlung, die womöglich kurzzeitig den (kranken!) Willen des Patienten „gewaltsam bricht“. Auch hier ist es also imho das geringste Übel, für das man sich entscheidet.

Zudem fällt mir für diese Problemstellung wirklich keine bessere Lösung ein.

Gruß,

Malte

Hallo Moni,

hierzu:

Ich habe bis jetzt immer gelesen, dass die Betroffenen
das als Folter empfinden bzw. empfunden haben

eine (subjektive) Anmerkung: Aus vielen ausführlichen Berichten von einer Psychotikerin aus meiner persönlichen Umgebung weiß ich, dass es ihr (obwohl sie ein sprachlich sehr gewandter Mensch ist) fast unmöglich ist, einem Nicht-Psychotiker von ihrem Erleben während der Krise zu erzählen. Ich denke, dass sie da nicht allein ist, sondern dass das bei Psychosen ziemlich typisch ist.

Nach diesem Vorspann: Die Frau berichtet, dass sie im akuten Zustand nicht mehr zwischen sich selbst und ihrer Umgebung (weder Dinge noch Personen) unterscheiden konnte. Mit der Folge, dass sie nicht wusste, ob es ihr selbst extrem schlecht ging, ob die Dinge, Menschen und Geschehnisse um sie herum extrem schlimm waren, oder irgendeine Mischung davon. So dass sie eben auch nicht wusste, ob es etwas an ihr, in ihr oder außer ihr war, was sie als Folter erlebt hat.

Wenn ein Psychotiker berichtet, er habe konkret eine Behandlung oder einen Sachverhalt besonders schlimm erlebt, kann das - glaube ich - immer auch etwas anderes gewesen sein; und es ist nicht sicher, ob er ohne diese Behandlung nicht irgend etwas anderes als genauso schlimm erlebt hätte.

Umgekehrt: Am Morgen des ersten Tages, als es der genannten Person ein klein wenig besser ging, äußerte sich das dadurch, dass ihr Freund (Kameruner Reserveoffizier) auf dem Hof vor dem Fenster die siegreiche Flagge Kameruns gehisst hatte. Niemand anders sah die Flagge, und der Freund war weit weg - auf dem Hof war (für sie) bloß das eigene Befinden sozusagen außerhalb dargestellt.

Kurz: Wenn man Berichte von Psychotikern liest, ist es vielleicht sinnvoll, dieses Verschwimmen der Grenze zwischen Person und Umgebung zu berücksichtigen - wenn von der grausamen Behandlung die Rede ist, muss das nicht unbedingt die Behandlung sein, so seltsam sich das anhört.

Schöne Grüße

MM

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