hallo,
ich wollte mal wissen wie das mit einem Auszahlungsverbot bei ehemalig selbständigen abläuft.
Woher kennt der Gerichtsvollzieher den Altkundenstamm.
Wenn der selbständige nun sein Betrieb wegen Überschuldung aufgibt und sich arbeitslos meldet hat er ja keine Kunden mehr. In der EV sind auch keine Forderungen mehr offen.
Ist das dann zwingend notwendig den Altkundenstamm noch darüber zu informieren?
danke für die info