Zwangsberentung bei 63jährigem Arbeitnehmer

Liebe www-Gemeinde,

nehmen wir mal folgende fiktive Eckdaten an:

  • 63jähriger ungekündigter Arbeitnehmer
  • mit einem GdB von 30 (also für eine vorzeitige Berentung nicht von Relevanz)
  • seit über 40 Jahren bei seinem jetzigen Arbeitgeber angestellt
  • keine Abmahnungen o.ä.
  • der AN ist im Vertrieb tätig, hat aber keinerlei Computerkenntnisse (wirklich gar keine)
  • das Unternehmen hat dem AN bereits 4 Angebote zur vorzeitigen Berentung vorgelegt, die der AN aufgrund der zu erwartenden Abzüge abgelehnt hat. Der AG hat beim letzten Angebot deutlich gemacht, dass er den AN mit 63 in Rente sehen will, sprich nicht mehr im Betrieb arbeiten sehen will.

Könnte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwangsweise in Rente schicken, so wie es Job-Center scheinbar bei gleichaltrigen Hartz4-Empfängern praktizieren? Oder wäre das „schlimmste“ was den AN erwarten könnte eine Freistellung bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters?

Freue mich auf Eure Meinungen und bedanke mich schon mal im voraus.
Gruß
stonehenge

Liebe www-Gemeinde,

Hallo,
die Frage wäre im Brett „Arbeitsrecht“ besser aufgehoben gewesen.

Könnte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwangsweise in Rente
schicken, so wie es Job-Center scheinbar bei gleichaltrigen
Hartz4-Empfängern praktizieren?

Grundsätzlich nein. Altersrente gibt es nur auf Antrag des AN. Ob ein AN einen Rentenantrag stellt, hat der AG keinerlei Einflußmöglichkeit. Arbeitsvertragliche Klauseln zur Auflösung bei Rente sind grundsätzlich so auszulegen, daß dies für das jeweilige individuelle Erreichen der Regelaltersgrenze (ohne Abzüge) gilt.

Oder wäre das „schlimmste“ was
den AN erwarten könnte eine Freistellung bis zum Erreichen des
regulären Renteneintrittsalters?

So was geht natürlich grundsätzlich immer, wenn die Bezüge weiter gezahlt werden. In Betrieben mit BR unterliegt das aber u. U. der Mitbestimmung des BR.

Freue mich auf Eure Meinungen und bedanke mich schon mal im
voraus.
Gruß

&Tschüß

stonehenge

Wolfgang

Könnte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwangsweise in Rente schicken,

Der Arbeitgeber kann den AN nicht „in Rente schicken“. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Firma darüber entscheidet, wann die DRV ihr Portmonaie zu öffnen hat.

Hartz4-Empfängern praktizieren? Oder wäre das „schlimmste“ was den AN erwarten könnte eine Freistellung bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters?

Das „schlimmste“ wäre eine Entlassung des 63-jährigen. Ob dies arbeitsrechtlich möglich ist, läßt sich aus der Fragestellung nicht erkennen.