Zwangsbetreuung möglich?

Hallo zusammen,

ich habe lange überlegt, welches Brett ich mir aussuche und hoffe,
dass ich hier mit meiner Frage richtig bin.

Es geht um eine ältere (67) Frau, die nach eigener Meinung völlig gesund
und topfit ist. Die Verwandtschaft erlebt es anders. Tatsache ist,
die Frau hat ein ernsthaftes Alkoholproblem und wird immer vergesslicher.
So wollte sie zuletzt ihre Mutter besuche, die jedoch bereits seit 10
Jahren tot ist. In ihrer Wohnung setzte sie ein Kirschkern-Kissen in
Brand, welches sie in der Mikrowelle aufwärmen wollte.
Im Suff hat sie sich auch bereits verletzt, sodass sie in der Notaufnahme landete.

All die streitet sie jedoch vehement ab und will selber keine Hilfe,
denn all dies sei üble Nachrede.

Kann man Ihr nicht trotzdem irgendwie helfen?
Ihr per Gesetz eine Betreuung verordnen?

Vielen Dank
Merit

Hallo Merit,

leider merken die Betroffenen am wenigsten, dass sie immer vergesslicher werden und schließlich auch eine Gefahr für sich und für ihre Umwelt bedeuten.
Natürlich kann man eine Betreuung der Frau beantragen. Diese muss beim Amtsgericht beantragt werden. Um aber über ihren Kopf hinweg Entscheidungen treffen zu können (z.B. finanziell oder was ihre Wohnsituation angeht) müsste die Dame entmündigt werden.

VG Renate

Hallo,

also eine Betreuung für eine Person muss beim Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) beantragt werden. Zu diesem Antrag gehört ein Attest vom Arzt. Eine Betreuung für jemanden kann jeder beantragen. Z. B. könnte man auch für den Nachbarn, den Freund etc. eine Betreuung beantragen. Im Anschluss daran erfolgt ein richterlicher Besuch bei der zu betreuenden Person. Der Richter entscheidet dann per Beschluss, ob diese Person eine Betreuung benötigt oder nicht. Anschließend wird für den Betreuer ein Betreuungs-Ausweis ausgestellt. Das heißt aber nicht, dass der Betreuer nun über die betreute Person verfügen kann. Der Betreuer ist dem Amtsgericht gegenüber auskunftspfichtig, was mit der betreuten Person geschieht. In bestimmten Fällen (z. B. bei ärztlichen Eingriffen, die das Leben der Person gefährden könnten) muss das Amtsgericht informiert werden und seine Einwilligung geben. Und man nennt es auch nicht mehr „entmündigt“, sondern „betreut“. Im übrigen kann man die Betreuung auch differenzieren, also nur eine Betreuung für die Gesundheit, oder eine Betreuung für finanzielle Angelegenheiten, eine Betreuung für das Postwesen oder den Aufenthaltsort.

Meine Kenntnisse rühren daher, dass ich auch eine amtsgerichtliche Betreuung für einen Pflegefall übernommen hatte.

LG
Birgitt

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Hallo,

das rechtliche ist nur ein Teil der Frage. Ich halte es einfach technisch (furchtbares Wort in dem Zusammenhang) für ausgeschlossen, jemanden zu betreuen, der das nicht will - zumindest nicht ohne geschlossenes Heim. Wenn jemand Essen auf Rädern nicht will, isst er es nicht oder macht garnicht erst auf, und es gibt nichts, was man tun könnte.

Gruss Reinhard

Hallo Schorsch, wenns mal ganz schlimm ist, Notarzt - Einweisung in die Psychiatrie - Test machen die Ärzte, und dann läuft das ganze Programm automatisch. Leider so bei meiner Mutter geschehen, ich bin Betreuer. Gruß Berndt

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Hallo Schorsch, wenns mal ganz schlimm ist, Notarzt -
Einweisung in die Psychiatrie - Test machen die Ärzte, und
dann läuft das ganze Programm automatisch. Leider so bei
meiner Mutter geschehen, ich bin Betreuer. Gruß Berndt

Hallo,

vielleicht ist das aber die beste Lösung um einen Familienkrieg
zu vermeiden.

Hallo,
sollte man nicht versuchen, ein wenig feinfühliger mit dieser Sache umzugehen.

Man könnte die ältere Dame doch aufklären, dass es heute keine Vormunde mehr gibt, sondern nur Betreuer. Betreuer für Aufgaben die man selber nicht mehr erledigen kann und will und, dass so etwas doch ganz angenehm ist.

Ich denke, mit ein wenig Fingerspitzengefühl lässt sich das aufbauen.

Gerichte, „Klapskliniken“ und Zoff ist vielleicht nicht das richtige, denn es hinterläßt ein mulmiges Gefühl.

Wir alle werden alt und immer älter und werden mit unseren Taten konfrontiert.

Wir wollen dann auch Verständnis und Rücksichtnahme von unseren Kindern und Enkel haben.

VG Gisélle

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sollte man nicht versuchen, ein wenig feinfühliger mit dieser
Sache umzugehen.

Hallo, Gisélle,
Du hast ja recht. Eigentlich sollte man. Nur gleitet diese Vorgehensweise meist vollkommen am Nicht-Verstanden-werden, am Nicht-Verstehen-Wollen der Betroffenen ab.

Man könnte die ältere Dame doch aufklären, dass es heute keine
Vormunde mehr gibt, sondern nur Betreuer. Betreuer für
Aufgaben die man selber nicht mehr erledigen kann und will
und, dass so etwas doch ganz angenehm ist.

Die Angst vor der Veränderung, die Unwilligkeit sich in Abhängigkeit zu begeben (obwohl man längst schon abhängig ist) verhindert oft, dass diese Vorschläge überhaupt ernsthaft durchdacht werden.

Wir wollen dann auch Verständnis und Rücksichtnahme von
unseren Kindern und Enkel haben.

Ja, aber nur, wenn sie Verständnis für unsere Sichtweise haben und Rücksicht auf unsere Wünsche zeigen.

Liebe Gisélle, ich habe diese Art Gespräche des öfteren geführt und bin durchaus nicht derjenige, der seine Sicht der Dinge mit dem Holzhammer vorträgt. - Endergebnis waren stets Vorwürfe, Zerwürfnisse und Gekränktheit. Erst als es unumgänglich wurde, als sich keinerlei Ausweg mehr bot, wurde das Unausweichliche akzeptiert.

Es ist leider so, dass selbst Menschen, die stets für andere gewusst haben, was das Beste wäre, das Gute für sich selbst nicht akzeptieren wollen.

Insofern ist die Vorgehensweise, eine Autorität wie einen Arzt, eine Behörde beizuziehen besser, weil sich dann das Familienmitglied nicht der Gefahr aussetzt, als der undankbare Sohn/Tochter dazustehen, der die armen Alten ja doch nur loswerden will.

Grüße
Eckard

VG Gisélle

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Hallo,
sollte man nicht versuchen, ein wenig feinfühliger mit dieser
Sache umzugehen.

Man könnte die ältere Dame doch aufklären, dass es heute keine
Vormunde mehr gibt, sondern nur Betreuer. Betreuer für
Aufgaben die man selber nicht mehr erledigen kann und will
und, dass so etwas doch ganz angenehm ist.

Ich denke, mit ein wenig Fingerspitzengefühl lässt sich das
aufbauen.

Gerichte, „Klapskliniken“ und Zoff ist vielleicht nicht das
richtige, denn es hinterläßt ein mulmiges Gefühl.

Wir alle werden alt und immer älter und werden mit unseren
Taten konfrontiert.

Wir wollen dann auch Verständnis und Rücksichtnahme von
unseren Kindern und Enkel haben.

Hallo,

der kann man nicht mit Vernunft und Älterwerden kommen
und schon garnicht mit irgendwelchen Krankheiten, Problemen
oder sonstwas

Sie läuft heut noch vorwiegend in Schwarz und Leder rum,
ist absolut kein Omatyp sondern sehr jugendlich.

Jeder Versuch, sie auf Ihre Probleme anzusprechen ist
bisher gescheitert. Sie beendet sofort jedes Gespräch
in diese Richtung und scheint schwer Beleidigt. Alles
nur Lüge, ihr gehts gut. Die anderen wollen ihr nur
was