Guten Tag,
X ist seit dem Frühjahr 2007 privat krankenversichert.
Während seiner mehrmonatigen Arbeitslosigkeit hat er auf die Erstattung der Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung seitens der Agentur für Arbeit verzichtet und blieb auf eigene Kosten privat versichert.
X beginnt nun ein erneutes Angestelltenverhältnis und wird oberhalb der Pflichtgrenze verdienen.
Die Lohnbuchhaltung hat X mitgeteilt, dass er sich gesetzlich versichern müsste, da er im laufenden Jahr unterhalb der Pflichtgrenze verdient habe.
Stimmt das ? Kann er eine Rückkehr in die GKV vermeiden und privat versichert bleiben ?