Zwangseinweisung durch den Pflegedienst

Angenommen : Eine ältere Frau lebt in ihrem Haus. Betreut wird sie durch die Pflege ( 2 x am Tag ) / eine Haushaltshilfe ( 2 bis 3 mal die Woche und bei Bedarf ) / den Schwager ( wochentags vor bis nachmittags ) / die Kinder ( wohnen nicht dort - kommen aber regelmäßig im Monat 7 bis 10 Tage ). Zusätzlich ist später für Notfälle ein Hausnotruf organisiert worden ! ( Übrigens - Pflege -Notruf - alles ein Verein )

Angenommen : Die Frau hätte sich bei einem Sturz das Sprunggelenk gebrochen und ist nicht sehr mobil - durch die mangelnde Bewegung nimmt die Muskelkraft ab …

Angenommen : die Frau wäre auf dem Weg in die Küche abends mal gestürzt / hingeglitten - nichts passiert.
Darufhin ist ein Hausnotruf installiert worden …

Angenommen : Der Hausnotruf wurde jetzt ab und an in Anspruch genommen, z.T. auch weil die Tochter die Mutter alleine nicht hochbekam…

Angenommen : Der Pflegedienst wies darauf hin, daß die Mutter bei häufigen Gebrauch des Hausnotrufes irgendwann in ein Heim kommen könnte.

Angenommen : Jetzt wäre die Mutter im Krankenhaus. Vermutlich nur ein kurzer Aufenthalt. Die Patientendokumentationsmappe wurde vom Pflegedienst schon mitgenommen.

Nur angenommen : Könnte der Pflegedienst - da dieser Verein auch Heime betreibt - irgendetwas in diese Richtung forcieren ?

DANKE FÜR EURE ANTWORT

Hallo leodade,

über den Aufenthalt der beispielhaft dargestellten alten Dame entscheidet entweder
a) die Dame selbst oder
b) ein von der Dame zur Aufenthaltsbestimmung bevollmächtigter Vollmachtnehmer oder
c) ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer.

Sonst niemand.

Für b) und c) gelten überdies rechtliche Beschränkungen und Genehmigungserfordernisse, falls die Dame mit seiner Entscheidung nicht einverstanden sein sollte.

Grüße! Tine

Hallo,
Ich habe mal von einem ähnlichen Fall gelesen (nicht bei uns), da hat die Pflegekasse die Leistungen der Pflegeversicherung eingestellt weil die häusliche Pflege lt. Gutachten nicht mehr sichergestellt war und eine Lösung „nur“ daran scheiterte dass der zu Pflegende werder in ein Pflegeheim wollte noch in Kurzzeitpflege - es wurde gegen die Pflegekasse geklagt - wie das ausging weiss ich aber nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo erstmal,

die Angehörigen sollten sicherstellen ausreichend für den Fall der Fälle bevollmächtigt zu sein, und ggf. selbst eine Betreuung beim AG zu beantragen, wenn die Betroffene keine Vollmacht erteilen will, aber die Voraussetzungen für eine Betreuung bereits vorliegen.

Was sonst tatsächlich recht regelmäßig passiert ist, dass die Betreuungsanregung vom Pflegedienst ausgeht, diese mit mangelhafter Pflege und Betreuung durch die Angehörigen begründet wird, die sich insbesondere einer notwendigen Heimeinweisung verschließen, und dann ein Betreuer von Amts wegen eingesetzt wird, der u.U. dann tatsächlich die Heimeinweisung betreibt.

Gruß vom Wiz