Zwangsexmatrikulation

Hallo!
Ich studiere Jura, habe aber jetzt nach dem 6. Semester nicht alle erforderlichen Zwischenprüfungen! Ich habe mich ganz normal zurückgemeldet, aber bis jetzt noch nichts von der Uni gehört! Nun meine Frage: Bekommt man irgendeine (schriftliche) Information, wenn man zwangsexmatrikuliert wird? Oder kassieren die einfach meine Studiengebühr und bestätigen mir meine Rückmeldung nicht? Wer kennt sich aus?
Danke.Gruß, Janine.

Hallo Janine,
eigendlich bekommst Du bei einer Zwangsexmatikulation ein Brief. Haben wir damals bekommen war aber gottseidank ein versehen.
Guß Sky

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Hallo Janine.
Zwangsexmatrikuliert würdest du eigentlich nur, wenn du durch die Prüfungen endgültig durchgefallen bist. So wie ich dich verstehe, hast du die Prüfungen aber noch nicht gemacht.

Bei einer Zwangsexmatrikulation wird man auf jeden Fall angeschrieben, weil man ja Einspruch erheben können muss.

Das Beste wäre, du würdest bei eurem Studierendensekretariat persönlich anfragen, warum deine Rückmeldung diesmal nicht bestätigt wurde (wurde das denn bisher so gemacht?). Vielleicht liegt ein Fehler vor, den du dann gleich klären kannst. Außerdem wärest du dann beruhigt.

MfG
Susanne Mensah

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