Moin
wisst ihr was es für Konsquenzen hat wenn man an einer Uni zwangsexmatrikuliert wurde?
darf ich nicht mehr an der Uni studieren? nicht mehr in dem Fach oder ist gar nichts ?
Danke
Bernd
ICh galube das heißt nur, dass Du dich nicht zurückgemeldet hast (oder nicht bvezahlt hast…)und deshalb eben exmatrikuliert wirst. Du kannst Dich dann zum nächsten Semester wieder bewerben und gegebenenfalls wieder einschreiben.
Meike
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Hi,
warum bist du exmairkuliert worden?
wegen nichtrükmeldung, oder vielleicht nicht bestandener prüfung oder warum?
cya anna
Hi,
warum bist du exmairkuliert worden?
wegen nichtrükmeldung, oder vielleicht
nicht bestandener prüfung oder warum?
cya anna
Nur wegen Nichtrückmeldung (Ok ich gebs zu, zu der zeit war ich Scheinstudent, aber jetzt wollt ich eigentlich richtig)
Bernd
Nur wegen Nichtrückmeldung (Ok ich gebs
zu, zu der zeit war ich Scheinstudent,
aber jetzt wollt ich eigentlich richtig)
Bernd
Dann mußt Du einen Antrag auf immatrikulation stellen, wie beim ersten mal, und ich würde einen Antrag stellen, dass die vorigen Semester mitangerechnet werden. Geh zum Immatrikulationsamt und frag da einfach nach was Du machen sollst, die wissen bescheid. In meiner Uni waren die zwar meistens ziemlich unfreundlich, aber geklappt hat das dann doch immer was ich wollte.
Die werden dir da schon die richtigen Formulare geben.
Viel Erfolg
Meike
na dann ;o)
alles halb so wild .
wie meine vorgängerin sagte musste dich wieder immatrikulieren.
also dann würde ich mal sagen kopf hoch hin zur uni einschreiben und studieren was das zeug hält.
wenn du den vorsatz hattest nu richtig zu studieren dann fände ich es prima, wenn du es nu anpackst.
und semester fängt ja auch bald wieder an.
glück auf
cya anna
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Danke o.T
Danke
Bernd
Hallo,
die zentrage Frage lautet: Warum wurdest Du exmatrikuliert bzw. hast Du Dich exmatrikuliert (freiwillig aus Sicht der FH/UNI).
Wenn Du Dich exmatrikuliert hast stehen alle Türen wieder offen. Beschränkungen gibt es nur evtl. an den „gleichen Laden“ und bei FH´s evtl. im gleichen Bundesland.
Wurdest Du exmatrikuliert wegen verstöße gegen Datenschutz (zB Hacken) oder schwerdem Bertug, dann empfehle ich Dir das Ausland.
Wurdest Du exmatrikuliert wegen „schlechter Leistungen“ dann muß man zumindest den Standort (evtl. Bundesland) wechseln, bzw. von FH an UIN oder so.
Genaueres hängt aber von Hintertüren des jeweiligen zukünftigen „Studienanbieters“ ab.
Gruß
Peter