Zwangsgeld bei Post an alte Adresse

Hallo,

angenommen,es wurden zwei Briefe und eine Zwangsgeld Forderung an eine alte Adresse geschickt und die Briefe wären nur durch Zufall in die richtigen Hände geraten.

Nehmen wir weiter an,das, daß Amt unverzüglich darüber informiert und die neue Adresse mitgeteilt wurde. Die Auskunftspflicht wäre auch unverzüglich erfüllt worden.
Angenommen, das Zwangsgeld soll aber trotzdem bezahlen weil die Briefe angeblich als zugestellt gelten.

Was, wenn betreffende Person mittlerweile länger als ein Jahr nicht mehr dort wohnen würde und versäumt hätte,das Namensschild zu entfernen?

Spinnen wir den Faden weiter…was wenn die Schwester, die neue Adresse , zusammen mit der neuen Adresse einer anderen Schwester dem Amt mitgeteilt hätte und bei der Anderen Schwester die Post richtig angekommen wäre?

Der Nachsendeauftrag der Post, wäre März gültig gewesen und im Juni des selben Jahres wäre die Post vom Amt eingeworfen worden.

Müsste das Zwangsgeld bezahlt werden?

Setzt ein Zwangsgeld nicht eine gewisse Absicht die Auskunft zu verweigern voraus?

Könnte man Unwissenheit als Absicht auslegen?

Danke für jede Antwort

Hallo,

ich werde aus dem Text nicht ganz klar.

Es geht offensichtlich um Schreiben des Gerichts an eine Person die unter der Adresse nicht mehr wohnt. Die Schreiben wurden aber als „Zugestellt“ vermerkt, da sie erfolgreich in einen passenden Briefkasten eingelegt werden konnten.

Da hier der Betroffene nach Erhalt der Schreiben sich gemeldet hat, müsste hier eigentlich eine „Wiedereinsetzung in den alten Stand“ erfolgen. Mal mit der entsprechenden Stelle telefonieren, wenn es nachvollziehbar ist, werden die auch nicht lange rumzicken.
Ansonsten Anwalt konsultieren.

Viele Grüße
Lumpi

Jeder Einspruch…Tatsachendarlegung…bzw. Telefonate werden damit abgetan das die Briefe als zugestellt gelten. Ebenfalls die Tatsache, das die koreckte Adresse hinterlegt wurde.