Zwangsgeld ESt wegen verspäteter Buchhaltung

Hallo

Zwangsgeld USt darf der Unternehmer als Betriebsausgabe buchen. Wie ist es aber mit dem damit verbundenen Zwangsgeld ESt. Solange der Betrieb die Daten für das EÜR nicht liefert, kann man sein Ergebnis nicht in die eigene ESt-Erklärung aufnehmen.

[Frage]
Darf man da das Zwangsgeld ESt an den Betrieb weiterleiten?
Oder muss der Unternehmer als Privatmensch dem Unternehmen ein Zwangsgeld aufbürden?

/Hallo

§12 EStG und da ist nix dran zu rütteln und zu schütteln

§12 EStG und da ist nix dran zu rütteln und zu schütteln

Entschuldigung, dass ich mich als Laie oute.

Abs 1:
die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge
(Zugegeben: Es geht von meinem Haushaltsgeld ab)

Abs 2
freiwillige Zuwendungen
(Ich zahle das Zwangsgeld nicht freiwillig)

Abs 3
… für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen
(Ist das Zwangsgeld eine Nebenleistung?)

Abs 4
in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen …
(harter Tobak … aber wenns sein soll)

Abs 5
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium
(Das ist wohl nicht gemeint …)

Liebe Adele, Expeditionsteilnehmerin i. Steuerrecht. Ist Ihnen klar, dass Ihre Antwort 4 Fragen aufgeworfen hat? Das ist nicht nur exponentielles sondern mit 10^0,6020 starkes exponentielles Wachstum.

Private Steuer, und darunter fällt die ESt, sind nicht abzugsfähig. Und das gilt auch für die Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge.

Werter Herr Frank, wenn Sie anderen destruktive Verhaltensweisen vorwerfen, dann sollten Sie sich überlegen, dass Ihre Art auch nicht gerade dazu beiträgt, dass man Ihnen gerne hilft. Denn falls Sie sich nicht nur mit meiner Person sondern auch mit meinen übrigen Antworten beschäftigt haben, sollten Sie schon mitbekommen haben, dass ich Laien gerne helfe.

Jau, ich weiß, dass ist offtopic…

Werter Herr Frank, wenn Sie anderen destruktive
Verhaltensweisen vorwerfen, dann sollten Sie sich überlegen,
dass Ihre Art auch nicht gerade dazu beiträgt, dass man Ihnen
gerne hilft. Denn falls Sie sich nicht nur mit meiner Person
sondern auch mit meinen übrigen Antworten beschäftigt haben,
sollten Sie schon mitbekommen haben, dass ich Laien gerne
helfe.

Jau, ich weiß, dass ist offtopic…

Meine Antwort war wohl ein wenig zu illuster und ihre Reizwirkung beabsichtigt, aber nicht böse gemeint. Für den Rat bin ich durchaus dankbar.