Person A wurde aufgefordert ein Zwangsgeld in Höhe von 200€ zu zahlen, was etwas überraschend kam.
Muss diese Maßnahme angekündigt werden, um rechtsgültig zu sein? (bestimmte elektronische Schreiben gingen voraus, in denen jedoch nie die Rede eines Zwangsgeldes war)
In welchem Zusammenhang wurde Zwangsgeld verhängt?
„owT“ hat nicht mehr reingepasst.
Vorweg:
Wenn Zwangsgeld in einer einstweiligen Verfügung angedroht wurde, wird es im Falle eines Verstosses gegen dieselbige verhängt - die EV ist in diesem Fall der Titel. Punktum.
Auch Finanzämter drohen (und verhängen) Zwangsgelder, wenn z. B. die angeforderten Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht eingereicht werden (gilt allerdings eher für Firmen bzw. deren Geschäftsführer).
Verwaltungsrechtlern werden sicher noch mehr einfallen…
Grüße
Renee
Ja, aber das Zwangsgeld wurde nicht angedroht bzw. dieses Schreiben hat Person A nie erhalten.
Es wurde gleich dazu aufgefordert den Betrag zu überweisen.
Ist das wirklich rechtsgültig?