Hallo liebe Experten,
leider habe ich es auf den ersten Blick nicht gefunden - wo ist in der AO geregelt, wann ein Zwangsgeld fällig ist bzw. sein darf?
Ist das Zwangsgeld einen Monat nach Bescheidbekanntgabe fällig? Wo steht es in der AO bzw. AEAO?
Angenommen, daß der Zwangsgeldbescheid eine frühere Fälligkeit festlegt und der Steuerpflichtige zur Vermeidung der Vollstreckung erstmal zahlt, jedoch noch vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist die angeforderten Erklärungen einreicht - bekommt dann der Steuerpflichtige das Zwangsgeld zurück?
Bitte auch die §§ angeben.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald