Zwangsgeldfestsetzung

Hallo in die Runde!

Folgender theoretischer Sachverhalt:

Kapitalgesellschaft hat Steuererklärung trotz Fristablauf nicht beim Finanzamt eingereicht. Finanzamt wird böse und setzt Zwangsgeld nach vorheriger Androhung fest.

Der Bescheid hat aber folgende fragliche Merkmale:

  • Zwangsgeldfestsetzung zwar an den richtigen Firmennamen, jedoch adressiert an den Betriebs- und nicht an den Sitz gemäß Handelsregister. Bisherige Steuererklärungen hatten immer die Anschrift gemäß Handelsregister.

  • Adressierung erwähnt nicht den Geschäftsführer gemäß Handelsregister. Auch nicht in der Formulierung „z. Hd. des Geschäftsführers“ oder ähnlich.

  • In der Anrede wird erwähnt: „Sehr geehrte Frau …“, deren Name sich zwar aus dem Firmenname ergibt und nach Nachname klingt, jedoch weder in der Geschäftsführung, noch als Gesellschafterin oder Angestellte vorhanden ist und noch nie vorhanden war. (Vergleichbar mit: An die Firma Siemens / Sehr geehrter Herr Siemens, obwohl dieser längst gestorben ist… )

  • Im Text des Bescheides wird auf die Anrede (mit dem falschen Familiennamen) Bezug genommen und begründet „… sind Sie als gesetzlicher Vertreter der Firma … zu deren Abgabe verpflichtet …“.

Frage: Ist die Zwangsgeldfestsetzung nichtig / unwirksam / angreifbar? Müßte nicht der gesetzliche Vertreter der KapGes richtig erwähnt bzw. angesprochen werden?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

solange der Bescheid zweifelsfrei zuordnenbar ist, haben solcherart Fehler keinen Einfluss auf die Gültigkeit (und Vollziehbarkeit) eines Bescheides.

Gruss

Iru