Folgende Diskussion hatte sich im Bekanntenkreis ergeben:„Ist es eine Straftat das einge Haus niederzubrennen oder anderweitig zu vernichten und das Land zu verlassen?“
Angenommen keine anderen Hauser werden gefährdet.
a kurz vor der Zwangshypothek?
b wenn die Hypothek schon besteht?
Wenn ja warum?
mfg und Danke
Das eigene Land kann grs. jederzeit und ohne Nachweis von Gruenden verlassen werden. Soweit nicht verweigert wird, z.B. weil man wegen Baugefaehrdung oder Brandstiftung gegen denjenigen/diejenige ermittelt.
Besteht eine Zwangshypothek hat an dem Gebaeude derjenige zugunsten dessen die Hypothek eingetragen wurde ein Recht erworben.
Wird das Haus nunmehr, vorsaetzlich oder grob fahrlaessig zerstoert, wird der Sicherungseigentuemer anderweitig sein recht durchsetzen. Im Zweifelsfall wird er auch Anzeige erstatten, denn eine vorsaetzliche Tat ist immer ein Grund der Versicherung in die Regulierung nicht einzutreten bzw. hier regressansprueche gegen den verursacher vorzunehmen.
Ich rate dringend ab, solche Gedanken zu verschwenden, die Strafmasse sind nicht gerade gering und nuetzten wird das nichts, denn auch im Ausland, zumindest in sehr vielen Laendern kann der Glaeubiger auf den Schuldner zugreifen, wir schreiben 2011.
Danke schon mal,
Aus dem gesagten geht aber doch hervor, das solange noch keine Zwangshypothek eingetragen ist jeder sein Häuserl nierderheizen kann? oder?
Und dann das Land verlassen da spricht doch nix dagegen oder?
Denn das eigene Hütterl niederbrennen ist ja wohl erlaubt wenn ich keinen Versicherungsschaden in anspruch nehme oder darf man in Deutschland mit seinem Eigentum nicht machen was man möchte?
Wenn es mir beliebt kann ich ja auch einen Neuwagen verschrotten lassen wenn ich ihn bar bezahlt habe oder etwa nicht?
mfg