Das Finanzamt erkennt nicht die Anschaffung einer elektrischen Zughilfe für Rollstuhl an. Zwandsläufigkeit ist nicht gegeben.
so?
WIE NUN
WIE NUN
Man könnte Einspruch einlegen. Nach Ablehnung darf man vor dem Finanzgericht klagen.
Nur mal so eine Idee…
Das ist schon klar. Erfolgschancen???
Hi,
Was ist eine elekrische Zughilfe? Bilder, Beschreibung…
Wurde dem Finanzamt ein Prospekt vorgelegt und die Vorteile geschildert?
Schöne Grüße
C.
Hallo,
fehlende Zwangsläufigkeit ist die falsche Begründung.
Absetztbar ist entweder der Pauschbetrag wegen Körperbehinderung (unterstelle ich bei Rollstuhl einfach mal) oder die tatsächlichen Kosten.
Ich nehme an, dass das Finanazamt ja den Pauschbetrag anerkannt hat.
Gruß
Lawrence
Das ist ein Gerät welches vor den Rollstuhl geschnallt wird um leichter voranzukommen. Vorteile etc. wurden geschildert.
Pauschbetrag wurde anerkannt. Aber die Kosten für Elektrohilfe übersteigen den Pausbetrag um einiges