Zwangsmitgliedschaft in der rentenversicherung

Hallo
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgendes:
Ich habe bis 1998 13 Jahre meine Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung als Angestellter geleistet. Danach war ich 7 Jahre Geschäftsführer einer GmbH und damit Versicherungsfrei. Seit 2005 habe ich eine eigene Firma gegründet und diese als Gbr angemeldet als selbstständiger Handwerker mit Eintragung in der Handwerksrolle. Aus finanziellen Gründen habe ich die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge rausgeschoben ( Ich weiß, was ein Fehler war ). Jedenfallss will die Rentenvers. LVA jetzt von mir eine Menge Geld für die entgangenen 5 Jahre, die ich nicht, oder nur teilweise bezahlt habe.Ich kann den fälligen Betrag nicht auf einmal aufbringen und jetzt kommts:
Für jeden Monat den ich den Betrag nicht auf Heller und Pfennig zurückbezahlt habe,bin ich weiter Rentenpflichtig, wobei ich im Juni 2010 meine 18 Jahre Mitgliedspflicht voll habe, werden monatlich weitere gute 500 Euro fällig, was dem vollen Regelbeitrag entspriccht. Kann denn sowas sein?
Die machen mich ja zum Sozialfall. Ich bin ja bereit den gescchuldeten Betrag zurückzuzahlen in Raten.
Ich weiß, das Thema ist sehr komplex, aber vielleicht hat jemand mit einem ähnlichen Fall Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

Mfg
$Hank2$

Hallo, selbständige Handwerker sind nun mal versicherungspflichtig, bis die 216 Monate an Pflichtbeiträgen voll sind, bitte daher ab dem 216. Monat ( Juni 2010?) die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Falls Sie, evtl. gerade die ersten Jahre, eher wenig verdient haben, bitte dies, möglichst mit dem Steuerbescheid, nachweisen. dann kann evtl. weniger Beitrag als der Regelbeitrag fällig sein.
Dies ggfs. geltend machen!!!
Ansonsten Ratenzahlung beantragen, evtl. auch Stundung, und die gewünschte mtl. Rate vorschlagen.
Bestimmt wird die Ratenzahlung akzeptiert.
Sie sind beileibe kein Einzelfall, die Rentenversicherer sind froh, wenn sie überhaupt die Beiträge bekommen ohne Zwangsgeld, Pfändungen etc., da ist Ratenzahlung ok in der Regel.
Gruß
Marot

hallo hank,

leider reicht meine fachliche kompetenz trotz meiner beruflichen erfahrung nicht aus, um ihnen hier „aus der patsche“ helfen zu können.
meist befassen sich spezielle fachabteilungen mit solchen sachverhalten, sodass ein allgemeiner www-experte hier meist nicht weiterhelfen
kann.

ich möchte ihnen jedoch ein paar persönliche infos/ratschläge geben:

ich habe selbst jahrelang geschuldete beiträge (inzwischen bei der krankenkasse) beigetrieben. die situation ist die, dass die gesetzlichen
versicherungsträger immer auf gesetzlicher grundlage handeln, meist gibt es keinen handlungsspielraum für die festsetzung der beiträge. wer einmal seinen verpflichtungen nicht nachkommt, hat -wie sie selbst feststellen- langfristig einen fehler gemacht, der auszubügeln schwierig ist.
nichts desto trotz gibt es oft und für die verschiedenen situationen verträgliche lösungsmöglichkeiten. beispielsweise: neben dem laufenden beitrag (der ja feststeht) einen kleinstbetrag als rate abzuzahlen.
hierauf hat man keinen rechtsanspruch sondern man ist auch auf den guten willen des gegenübers angewiesen.
ich kann aus erfahrung sagen: suchen sie das persönliche gespräch, schildern sie ruhig und sachlich, nicht ausfallend, ihr problem, die
existenzbedrohung der situation und versuchen sie gemeinsam mit dem sachbearbeiter -oder bei totalem unwillen- dessen vorgesetztem einen lösungsweg der ihre existenz nicht bedroht.
sofern es rechtlich nicht unmöglich war, habe ich IMMER für meine kunden einen -zwar dennoch kostenpflichtigen, das geht ja nicht anders
aber- verträglichen weg gefunden, wenn mein gegenüber freundlich offen und zuverlässig war.

wünsche ihnen viel erfolg.
vlg

Hallo $Hank2$,

Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Wenn Du diesen Bescheid erhalten hast, sehe ich keinen Grund daran zu zweifeln, zumal dort in dem Bescheid sicher auch die gesetzlichen Grundlagen dafür ausgeführt sind.

Du könntest natürlich mal Deinen Wahlkreisabgeordneten fragen, wieso die solche Gesetze machen. Der Rentenversicherungsträger führt das ja nur aus, was im Gesetz steht. Ich fände es deshalb gut, wenn Du den entsprechenden Abgeordneten Deines Wahlkreises mal damit konfrontierst. Nur so können die was daraus lernen.

Ob Dir ein Gang zum Rechtsanwalt und eine Klage vor dem Sozialgericht was helfen kann, vermag ich leider nicht zu beurteilen.

Schöne Grüße

Bernhard Maurer

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Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen
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Hallo,

da kann ich leider nicht helfen. Sorry. Ich hoffe sie haben eine Rechtsschutzversicherung. Am besten sofort zum Fachanwalt.

Gruß

Dennis

Hallo,

leider ist das nicht mein Fachgebiet, würde dir gerne helfen aber mir fehlt das rechtliche Fachwissen für diese Thematik. Ich denke du solltest deine Frage hier im Forum auch an Rechtanwälte etc stellen.

Viel Erfolg wünscht

Alex

Hallo Hank!

Leider kann ich Dir in diesem Fall nicht wirklich weiterhelfen!
Gruß Thomas

Hi!

Das ist wirklich ein Problem. Befreien lassen kannst du dich erst, sobald du für 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Solange du die noch nicht hast, bleibst du weiterhin pflichtig. Erst nach Zahlung des letzten erforderlichen Beitrages kannst dich befreien lassen.
Ich würde die vielleicht die Zahlung einkommensgerechter Beiträge empfehlen Sofern du während der Zeit der Selbständigkeit wenig verdient hast, würde sich der Beitrag anhand der Höhe des Einkommens berechnen (z.B. 400 mtl = 79,60 EUR Beitrag). Nachzuweisen mit Einkommenssteuerbescheid.

Leider bin ich mir nicht hundert Prozent sicher.
Mein Neffe als selbstständiger Bauunternehmer tätig, mußte auch Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlen. Beitragspflicht für mindestens 18 Jahre.
Ich hoffe mit meiner Antwort geholfen zu haben.